Meine Vorstösse im Stadtrat

Eine komplette Zusammenstellung aller Vorstösse, die ich eingereicht habe oder an denen ich beteiligt war, gibt es auf meiner offiziellen Stadtratsseite. Hier werden "nur" Vorstösse von mir publiziert.
Da wird auch der Stand der Bearbeitung und das Abstimmungsresultat veröffentlicht! 

 

Motion Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)

 

 

 

 

 

 

Keine Festvermietungen von Rasenplätzen auf Berner Schulgeländen!

 

In der Zeitung K-Tipp (Nr. 9, 4. Mai 2016) Wir aufgezeigt, dass Rasenfussballplätze auf oder bei Schulanlagen immer häufiger auch an Dauermieter vermietet werden. In dieser Zeit bleibt das Rasenfeld den Mietenden vorbehalten, Anwohner/innen – vor allem Kinder – aus dem Quartier bleiben aussen vor.

 

Es ist noch gar nicht so lange her, da wurde beschlossen, Schulgelände nach 22.00 für die Öffentlichkeit zu schliessen und sie mit vielen Verboten zu belegen. Bereist diese Massnahme hat (wohl wie beabsichtigt) dazu geführt, dass die Schulgelände, insbesondere für die Jugendlichen in den Quartieren als Treffpunkt nicht mehr so attraktiv sind. Das man damit die auf den Schulanlagen bestehenden Probleme wohl einfach woandershin verschoben hat, dürfe zwar allen klar sein – aus den Augen, aus dem Sinn.

Sollte zutreffen, was der K-Tipp in erwähnter Ausgabe aufzeigt, wäre dies eine neuerliche Einschränkung für die Quartierbevölkerung. Gerade die Rasenspielfelder bei Schulanlagen sind, sobald das Wetter Fussball erlaubt, der Treffpunkt für Kinder und Jugendliche in den Quartieren. Sei es zum Kicken, zum Abhängen, zum Zusehen oder nur um Leute zu treffen.

 

Werden nun diese Rasenfelder zunehmen fix vermietet, verdrängt dies die bisherigen Nutzer/innen, verunmöglich ihnen die Bewegung und das Spiel – und damit auch viele wichtige soziale Interaktionen.

Dass in der Stadt Bern der öffentliche Raum immer mehr kommerzialisiert wird, wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach kritisiert. Sollte das Vermieten von Rasenfelder in den Quartieren aber „Schule machen“, so wird den Quartieren auf die Dauer nicht nur ein wichtiger öffentlicher Raum entzogen, es wird auch der Breitensport eingeschränkt, es werden die Bewegungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen beschnitten – und die Nutzer/innen werden woanders hin verdrängt. 

 

Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Vermietung von Rasenfeldern auf und neben Schulanlagen zu unterlassen und diesen öffentlichen Raum wie bisher uneingeschränkt der Quartierbevölkerung zur Verfügung zu stellen.
Diese Einschränkung gilt nicht für städtische Rasen- und Kunstrasensportanlagen.


 Bern, 12. Mai 2016

 

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160512 Motion Rasenplaetze Schulanlagen.
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Postulat Manuel C. Widmer (GFL)

Wenn statt dem Zytglogge ein BernMobil-Bus auf dem Ferienfoto in Japan prangt… 


Jede Stunde wiederholt sich am Zytgloggen folgende Szene: Bereits steht eine grössere oder kleinere Gruppe Touristen mit Fotoapparat oder Tablet/Smartphone bereit, um das Spektakel am weltberühmten Zytgloggen nicht nur zu geniessen – sondern auch für die Daheimgebliebenen als Beweis festzuhalten, dass man/frau da war. 


5 Minuten vor jeder Stunde also wimmelt es vor dem Turm, die Nackenmuskulaturen müssen nach minutenlang hinten geklappte Köpfe tragen und mit dem ersten Hahnenschrei steigt der Adrenalingehalt im Blut der BesucherInnen. Jede Bewegung am Sightseeing-Point Nr. 1 wird festgehalten, diskutiert. Noch 1 Minute bis zur vollen Stunde, die Bärlein tanzen, der König schwingt sein Zepter und – „Tuuuuuut! Tuuuuuut!“ treibt ein Bus von Bernmobil die Touristinnen und Touristen auseinander, bahnt sich wie ein Schneepflug durch die Massen. Die Stadtbesucher/innen verlieren nicht nur den Blick fürs Wesentliche – also den Zytglogge – sie versuchen irgendwie die Kameralinse doch noch auf dem Geschehen zu belassen, sich nicht aus den Augen zu verlieren. Wenn die geteilten, versprengten und nicht ohne Grund enttäuschten Touristen  sich wieder vor dem Turm treffen, ist der Zauber vorüber und in einer Stunde, wenn das Spektakel zum nächsten Mal startet, sind sie bereits in Luzern, Interlaken oder auf der Jungfrau. 


Irgendwie mutet es nicht nur die Besucher/innen aus dem Ausland seltsam an, dass es nicht möglich sein soll, dass in den 7 Minuten, in denen jeweils die die Tourist/innen den Platz vor dem Zytglogge einnehmen und eine der grössten touristischen Attraktionen der Stadt, der Tourismus und der 12er-Bus aneinander vorbei kommen können. 


Der Gemeinderat wird gebeten, zusammen mit BernMobil zu prüfen ob und wie der Nutzungskonflikt auf dem Platz vor dem Zytgloggen bis zur Bushaltestelle Zytglogge zwischen Tourismus und öffentlichem Verkehr jeweils zu den touristisch relevanten Zeiten zur Zufriedenheit beider Seiten gelöst werden könnte ohne dabei den Betrieb der Linie 12 in Frage zu stellen. Dabei ist der touristischen Bedeutung des Turms ein neues Gewicht zu geben. 

Mögliche zu prüfende Ansätze könnten unter anderem sein: 

• Einsetzung eines „Sightseeing-Point“-Guides, welcher einerseits dafür sorgt den Platz für den Bus freizuhalten und andererseits für die interessierten Gäste da ist.

• Kursänderungen zu relevanten Zeiten (z.B. Schüttestrasse)

• Fahrplananpassungen

•… 


Gleichzeitig soll auch geprüft werden: 

• ob das Halte- und Parkverbot im unmittelbaren Perimeter Zytglogge auf den touristisch relevanten Seiten konsequenter durchgesetzt werden kann und  

• ob mit einfachen Massnahmen verhindert werden kann, dass die Kehrichtentsorgung zur vollen Stunde um den Turm herum tätig ist, was auch zu Konflikten mit der touristischen Nutzung führen kann. 


Bern, 13.08.15

Interpellation Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)


Öffentliche Energieberatung: Detaillierte Rechenschaft über die Verwendung von über 50'000 Franken im Konto 36360209 (Beteiligung an öffentlicher Energieberatung)


Laut der Jahresrechnung 2014 hat sich die Stadt, wie vom kantonalen Energiegesetz vorgeschrieben, im vergangenen Jahr mit Fr. 50`662.80, also mit Fr. 0.40 pro Einwohner/in, an der öffentlichen Energieberatung beteiligt. Der Kanton ergänzte diese Beiträge um das Doppelte, wodurch ihm für die Stadt Bern Kosten im Umfang von über Hunderttausend Franken erwuchsen. Die Umsetzung der öffentlichen Energieberatung wurde an die Regionalkonferenz delegiert. Diese haben die öffentliche Energieberatung ausgeschrieben und an externe Büros mit der entsprechenden Fachkompetenz vergeben.


In diesem Zusammenhang bitten wir den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1a) Wie viele Beratungen hat die öffentliche Energieberatung in den letzten Jahren jeweils pro Jahr ausgewiesen?

1b) Wie viele Stadtbernerinnen und Stadtberner haben sich bei der öffentlichen Energieberatung in den letzten Jahren beraten lassen?

1c) Wie viele Beratungen fielen demnach auf Bewohner/innen der Regionalkonferenzgemeinden?

2) Welche Themen waren dabei die fünf häufigsten, um die es in den Beratungen

a) der Stadtbewohner/innen

b) aller Ratsuchenden 

ging?

3a) Wie steht es um die Zufriedenheit der Ratsuchenden mit den erhaltenen Beratungen (Qualitätssicherung)?

3b) Wie viele Gebäudesanierungen in der Stadt Bern wurden in den letzten Jahren durch Beratungen der öffentlich regionalen Energieberatung ausgelöst?

4a) Hat die Stadt Bern Einfluss auf die Qualität der Beratungen der öffentlich regionalen Energieberatung?

4b) Wie geht die öffentliche regionale Energieberatung mit dem Energierichtplan der Stadt Bern um, der ja behördenverbindlich ist?

4c) Stimmt es, dass die Behördenverbindlichkeit des Richtplans für die öffentlich regionale Energieberatung nicht bindend ist?

4d) Wenn 4c Ja – kann dieser Umstand geändert werden?

5a) Wie steht es um die Zusammenarbeit/Vernetzung/Synergien der öffentlichen Energieberatung mit dem Programm „bern saniert“, welches von der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie angeboten wird?

5b) Wie steht es um die Zusammenarbeit/Vernetzung/Synergien mit der Beratung von ewb, welche in Art. 11 des ewb-Reglements vorgesehen ist?


Bern, 02. Juli 2015


Erstunterzeichnende: Manuel C. Widmer


Mitunterzeichnende: Bettina Jans-Troxler, Kurt Hirsbrunner, Daniela Lutz-Beck, Daniel Klauser, Matthias Stürmer, Lukas Gutzwiller, Franziska Grossenbacher, Michael Sutter, Patrik Wyss, Patrick Zillig, Christoph Zimmerli, Halua Pinto de Magalhães

Interfraktionelles Postulat GFL/EVP, SP, GLP (Manuel C. Widmer, GFL/Lena Sorg, SP/Sandra Ryser, GLP/Martin Schneider, BDP) 


Macht Platz! Der Platz als Platz für Menschen


Die Belebung von Plätzen durch private Initiativen wie beim Stauffacher- oder Falkenplatz sorgt für Gesprächsstoff – auch in der Verwaltung. Denn es scheint unklar, wie mit solchen „Guerilla-Belebungen“ umzugehen sei. Es ist schön zu lesen, dass sich die „städtischen Behörden kooperativ zeigten.“ Denn das braucht Bern ganz dringend.


Es ist offensichtlich, dass die meisten Platzkonzepte der Stadt etwas an den Bedürfnissen der Menschen vorbeigehen: Besagter Stauffacherplatz war bis zur Belebung Anfang April 2015 ein beliebtes Hundepissoire, der Loryplatz träumt davon, dass einmal jemand länger als zwei Minuten anhält und der neue Brünnenpark kennt Menschen eher von weitem um nur einige Beispiele zu nennen.


Dabei wären es gerade solche Orte, die – richtig gestaltet – ein Quartier, eine Stadt lebenswert machen würden. Derart gestaltet, dass sich die Menschen ungezwungen treffen und austauschen, ein Buch lesen, etwas essen oder trinken können – und das alles ohne Konsumzwang. Da ist es auch unerheblich, wer die Infrastruktur zur Verfügung stellt – solange damit keine werbungstechnischen Interessen verfolgt werden und es der ganzen (Quartier-)Bevölkerung zu Gute kommt.


Der Gemeinderat wir deshalb beauftragt, im Zusammenhang mit der temporären Belebung von Plätzen in den Quartieren, zu prüfen

  1. welche minimalen Anforderungen an temporäre, nicht kommerziell orientierte „Möblierungen“/ Belebungen (Sitzmöglichkeiten, Urban Gardening, Spielmöglichkeiten=) gestellt werden müssten und wie die Belebung von Plätzen aufgrund privater Initiativen konstruktiv begleitet werden kann, so dass diese gefördert werden und gleichzeitig minimalen Anforderungen (Sicherheit, Sauberkeit, Verantwortlichkeiten=) gerecht werden. Belebungen solcher Art sind temporär und schnell auf- und wieder abgebaut. 
  2. ob die Stadt für solche temporären Platzbelebungen (ohne Schaffung einer neuen Stelle) eine Anlaufstelle in der Verwaltung definieren könnte und in welcher Art und Weise das Quartier mit einbezogen werden könnte.
  3. welchen Ermessensspielraum die Gewerbepolizei bei der Beurteilung solcher Belebungen hätte und wie dieser in Zukunft zu Gunsten statt zu Lasten solcher Belebungen ausgeschöpft werden könnte.


Bern, 23. April 2015


Erstunterzeichnende: Manuel C. Widmer, Lena Sorg, Sandra Ryser, Martin Schneider


Mitunterzeichnende: Patrik Wyss, Bettina Jans-Troxler, Matthias Stürmer, Lukas Gutzwiller, Tania Espinoza Haller, Katharina Altas, Yasemin Cevik, Nadja Kehrli-Feldmann, Rithy Chheng, Fuat Köçer, Johannes Wartenweiler, Stefan Jordi, Kurt Hirsbrunner, Hans Kupferschmid, Martin Mäder, Isabelle Heer, Claudio Fischer, Michael Daphinoff, Philip Kohli, Lionel Gaudy, Melanie Mettler, Patrick Zillig, Marco Pfister, Daniel Imthurn

Dringliche Interpellation Fraktion GFL/EVP (Daniel Klauser/Manuel C. Widmer, GFL)


Baumängel beim Bärenpark


Der Bärenpark ist zweifellos ein bei der Bevölkerung und den Touristen sehr beliebter Ort und ein Gewinn für Bern. Bekanntermassen hat der Bärenpark aber auch eine leidvolle Entstehungsgeschichte mit massiven Kostenüberschreitungen beim Bau hinter sich. Dazu kam das Problem mit dem fehlenden Lift, das nun mit zusätzlichen Investitionen von knapp 3 Mio. Franken behoben

werden soll. Das entsprechende Baugesuch wurde unlängst publiziert.

Vor einer Woche hat der Tierparkchef Bernd Schildger seine Idee für die Erweiterung des Bärenparks vorgestellt. Experten sehen auch hier erhebliche bauliche Risiken. Zudem wurde den Interpellanten zugetragen, dass es auch beim Bau des Bärenparks Baumängel gegeben hat.

Es stellt sich damit die Frage, ob – sofern die uns vorliegenden Informationen über Baumängel zutreffen – versucht wurde und wird, die Baumängel unter den Deckel zu kehren oder gar im Rahmen des Baus des Behindertenliftes oder der Erweiterung des Bärenparks zu verstecken.


Wir bitten daher den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten.


  1. Entspricht es der Tatsache, dass die Beton-(Stütz)-Mauern des Bärenparks erhebliche Baumängel aufweisen und teilweise abgetragen und saniert werden müssen?
  2. Wenn Ja, wie gross ist der Anteil des maroden Teils und welche Teile sind betroffen?
  3. Stimmt es, dass diese Revisionsarbeiten im Zuge der Bauarbeiten für den Behindertenlift vorgesehen sind? Wenn Nein, für wann waren/sind sie vorgesehen?
  4. Wie hoch sind die Kosten für diese Revisionsarbeiten? Wo und durch wen/welche Abteilungen sind die Gelder für diese Revisionsarbeiten budgetiert worden?
  5. Stimmt es, dass bereits Verträge bestanden, um die Bären während den Revisionsarbeiten auszuquartieren? Trifft es zu, dass dies wieder gestoppt wurde? Weshalb? Was kostet das die Stadt?
  6. Sind Regressforderungen gegen die Bau-Firma möglich? Wenn Nein, warum nicht? Wenn Nein, hat das etwas mit dem abgeschlossenen Vergleich zwischen StaBe und der Firma zu tun? Wie steht es um Leistungen von Versicherungen?
  7. Wer alles (Stadtverwaltung, Gemeinderat, Tierparkkommission) hat Kenntnis von den Baumängeln und den geplanten Revisionsarbeiten?
  8. Wie war/ist die Kommunikation vorgesehen? 


Begründung der Dringlichkeit

Das Baugesuch für den Lift ist publiziert. Es ist wichtig, dass rasch Klarheit herrscht zur Frage von Baumängeln bei den Bärenpark-Mauern, da dies auch den Bau des Lifts beeinflussen könnte.


Bern, 12. März 2015


Erstunterzeichnende: Daniel Klauser, Manuel C. Widmer


Mitunterzeichnende: Patrik Wyss, Tania Espinoza Haller, Daniela Lutz-Beck, Lukas Gutzwiller, Bettina Jans-Troxler, Matthias Stürmer

Interfraktionelles Postulat GFL/EVP, BDP/CVP, GLP, GB/JA!, SP (Manuel C. Widmer, GFL/Bettina Jans-Troxler, EVP/Sandra Ryser, GLP/Regula Bühlmann, GB/Martin Schneider, BDP/Bettina Stüssi, SP)


Die wachsende und sich verändernde Stadt braucht flexiblere Schulkreisgrenzen


Angesichts der vielen Wohnbauprojekte in vielen Stadtteilen wird die Schulkreiseinteilung mancherorts als nicht mehr den Verhältnissen angepasst betrachtet oder von der Realität überholt. Dies äussert sich insbesondere im Stadtteil VI, welcher mittendurch getrennt wird – oft entlang willkürlich erscheinender Grenzen, welche nicht mehr den Bedürfnissen des Quartiers und seiner Schulen entsprechen (vgl. Dringliche Interfraktionelle Motion GFL/EVP, BDP/CVP, GLP, SP, SVP: Stöckacker Süd: Kurze und sichere Schulwege im eignen Quartier!). Dies gilt aber auch für andere Quartiere und Schulkreise. Problematisch ist insbesondere die Starrheit der Schulkreiseinteilung, welche von Eltern, Schulen und Quartieren auch als zu rigide und zu wenig flexibel beurteilt wird.


Der Gemeinderat wir deshalb gebeten, folgendes zu prüfen:

  1. Eine durchlässigere Schulkreiseinteilung für alle Schulkreise in der Stadt zu ermöglichen.
  2. Die nötigen reglementarischen Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine flexiblere Handhabung der Zuteilung der Kinder, insbesondere in Grenzbereichen von Schulkreisen, ermöglichen würden (anstelle der heutigen linearen, fixen Grenzen) und die Vorgehensweise für Betroffene und Behörden bei möglichen „(Streit-)Fällen“ aufzeigen.
  3. Diese Fragen, Bedenken und Argumente betroffener „Player“ (Schulleitungen, Schulkommissionen, Quartiervertretungen, Elternräte...) bereits in die Beantwortung dieses Postulats einfliessen zu lassen, um mögliche Stolpersteine und Chancen schon mit einbeziehen zu können.


Bern, 30. Oktober 2014


Erstunterzeichnende: Manuel C. Widmer, Bettina Stüssi, Regula Bühlmann, Bettina Jans-Troxler, Martin Schneider, Sandra Ryser


Mitunterzeichnende: Lukas Gutzwiller, Patrik Wyss, Kurt Hirsbrunner, Hans Kupferschmid, Michael Köpfli, Janine Wicki, Matthias Stürmer, Judith Renner-Bach, Claudio Fischer, Daniel Imthurn, Marco Pfister, Bettina Stüssi, Franziska Grossenbacher, Mess Barry, Seraina Patzen, Leena Schmitter, Johannes Wartenweiler, Marieke Kruit, Gisela Vollmer, Benno Frauchiger, Stefan Jordi, Fuat Köçer, Halua Pinto de Magalhães, Rithy Chheng




Dringliche Interfraktionelle Motion GFL/EVP, GB/JA!, BDP/CVP, SP (Manuel C. Widmer, GFL/Bettina Jans-Troxler, EVP/Sandra Ryser, GLP/Regula Bühlmann, GB/Martin Schneider, BDP/Bettina Stüssi, SP)



Stöckacker Süd: Kurze und sichere Schulwege im eigenen Quartier!


Ende 2015/Anfang 2016 ist der Bezug der ersten Wohnung in der Überbauung Stöckacker Süd geplant. Das Quartier, eingeklemmt zwischen Bümpliz und Bethlehem, erwartet die Eröffnung der Siedlung mit Vorfreude. Es ist Hoffnung aufgekeimt, dass damit ein wenig frischer Wind, etwas Aufbruchstimmung aufkommen könnte. Die Quartierorganisationen - der Leist, die Kirchgemeinde und der vbg - tauschen sich aus und machen sich Gedanken, wie die Integration des neuen Quartierbestandteils in das bestehende Quartier gelingen könnte.

Für diese Integration spielt die Schule eine wichtige Rolle. Nun ist es aber so, dass die neue Überbauung Stöckacker Süd (trotz ihrem Namen) dem Schulkreis Bümpliz zugeteilt ist und die Kinder somit nicht in (das gleichnamige) Stöckacker-Schulhaus sondern in die Schulhäuser Höhe und evtl. Statthalter gehen müssten. Dazu müssen die Kinder ausserdem einen weiteren und vor allem gefährlicheren Schulweg auf sich nehmen, da sie nebst anderen gefährlichen Strassen auch die vielbefahrene Bernstrasse überqueren müssten. Quartiervertreter und Quartiervertreterinnen führen unter anderen folgende Argumente ins Feld:

  • Für das kleine Quartier im Stadtteil VI ist Quartieridentität wichtig. Die Schule ist ein wichtiger Ort, wo diese Quartieridentität gebildet wird.
  • Die Neubausiedlung Stöckacker Süd ist Teil des Stöckacker-Quartiers. Bei der Integration der neuen Siedlung ins bestehende Quartier spielt die Schule eine zentrale Rolle. Neuzuziehende Familien kommen über die Schule mit den übrigen Familien im Quartier in Kontakt. So kann eine gemeinsame Quartieridentität entstehen.
  • Das Schulhaus ist der zentrale Freizeittreffpunkt für die Kinder der unmittelbaren Umgebung.
  • Eine Flexibilisierung des Schulkreises würde einerseits den Bezug der Schülerinnen und Schüler zum Quartier stärken und andererseits kurze und sichere Schulwege ermöglichen.


Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Grenzziehung der Schulkreise Bümpliz und Bethlehem zu überdenken und eingedenk der oben erwähnten Anliegen gegebenenfalls anzupassen.


Begründung der Dringlichkeit

Da bereits in einem Jahr die ersten Familien mit Kindern in die Siedlung Stöckacker Süd einziehen

werden, muss vorher Klarheit geschaffen werden – auch weil dies durchaus eine Standortfrage für

das Herziehen sein kann.


Bern, 30. Oktober 2014


Erstunterzeichnende: Manuel C. Widmer, Bettina Jans-Troxler, Sandra Ryser, Regula Bühlmann, Martin Schneider, Bettina Stüssi


Mitunterzeichnende: Lukas Gutzwiller, Patrik Wyss, Kurt Hirsbrunner, Hans Kupferschmid, Janine Wicki, Matthias Stürmer, Michael Köpfli, Judith Renner-Bach, Claudio Fischer, Daniel Imthurn, Lilian Tobler, Stéphanie Penher, Franziska Grossenbacher, Mess Barry, Regula Tschanz, Seraina Patzen, Christine Michel, Leena Schmitter, Marieke Kruit, Gisela Vollmer, Benno Frauchiger, Stefan Jordi, Fuat Köçer, Halua Pinto de Magalhães, Rithy Chheng


15.01.2015: Der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich (55 Ja, 9 Nein, 3 Enthaltungen).


Dringliches Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)


Verankerung der bestehenden Produktionsküchen von Tagesschulen in den Schulalltag


Die Absicht des Schulamtes, in einem Pilotversuch die bestehenden Produktionsküchen in Kitas und Tagesschulen möglicherweise durch Anlieferungen und Regenration von Essen („cook & chill“-Methode) zu ersetzen, sorgt bei den betroffenen Tagesschulen und Kitas verständlicherweise für Unruhe und Unsicherheit. Es gilt aber, das Projekt für Tageschulen und Kitas getrennt zu betrachten und zu bewerten.

Das Berner Stimmvolk hat den Kita-Gutscheinen, und damit auch einer Konkurrenz unter den Kitas, zweimal zugestimmt. Damit war auch klar, dass auch was die Kosten angeht, unter den Kitas ein Wettbewerb herrscht. Das Essen ist in den Kitas ein Kostenfaktor, den die Kitas gut beeinflussen können. Auch wenn es bedauerlich sein mag, dass in gewissen Kitas die autonome Produktion von Mahlzeiten durch „cook & chill“-Mahlzeiten ersetzt werden: Würde den städtischen Kitas jetzt vorgeschrieben, wie sie ihr Essen zu produzieren haben, wäre das eine Wettbewerbsverzerrung zu deren Ungunsten, die systemfremd wäre.

Anders sieht das bei den Tagesschulen aus. Hier gibt es keinen Wettbewerb, alle Tagesschulen funktionieren nach den gleichen Richtlinien und Voraussetzungen. In vielen Tageschulen bildet die Küche ein wichtiges Zentrum für Kinder und Mitarbeitende. Viele Köchinnen und Köche haben eine wichtige Funktion in der Tagesschule. Und für immer mehr Kinder ist die Tagesschulküche einer der wenigen Orte, wo sie die Verarbeitung und Produktion von Lebensmitteln noch miterleben können.

Ein kompletter Systemwechsel auch für bestehende, gut funktionierende Produktionsküchen wäre ein Rückschritt. Dem Argument, die Schülerinnen und Schüler bekämen ja von der „Kocherei“ gar nichts mit, weil sie erst gegen 12 Uhr und direkt zum Essen in die Tageschulen kämen, kann entgegen gehalten werden, dass diesem Umstand leicht durch eine entsprechende pädagogische Einbindung der Tagesschul-Küche in den Schulbetrieb entgegen gewirkt werden kann.


Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, folgende Massnahmen zu prüfen:

1a) Bestehende Produktionsküchen in Tagesschulen werden nicht aufgehoben, wenn die Schule und Tagesschule diese betreiben wollen und die Küche mit einem pädagogischen Konzept in den Schulbetrieb integriert ist. Dieses Konzept sieht vor, wie die Küche dazu beitragen kann, Schülerinnen und Schüler für Lebensmittel, deren Produktion, Zubereitung und Konsumation zu begeistern.

1b) Bei Neubauten von Tagesschulen kann die Tagesschule auch eine eigene Produktionsküche beantragen. Die Schule muss ebenfalls ein Konzept vorlegen – und aufzeigen, wie die Küche auch sonst von der Schule (mit)benutzt und amortisiert werden kann. In diesem Falle sind die Schulen angehalten, die Küche mitzufinanzieren.

1c) Bei Sanierungsprojekten für Tagesschulen mit Produktionsküche werden diese erhalten, wenn die Voraussetzungen der Massnahmen 1a) und 1b) erfüllt werden können.

2) Da sich städtische Kitas in einem Wettbewerb mit anderen Anbietern befinden, sollen diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst darüber entscheiden können, welche Form der Mahlzeitenproduktion sie wählen.

3) Sistierte Bau-/Sanierungsprojekte sind unter Anwendung der obigen Massgaben weiterzuführen.


Begründung der Dringlichkeit

Das von der BSS vorgestellte Konzept „Produktion der Mahlzeiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Bern“ und der darin aufgezeigte kurz-, mittel- und langfristige Weg hat viele Tagesschul-Leitungen und das Personal der Küchen verständlicherweise verunsichert. Vielerorts befürchtet man schon vor dem Ende des angekündigten Versuchsbetriebs den Verlust der „Küchen als Herz und Seele“ der Tagesschule. Sollte der Stadtrat bezüglich Produktionsküchen in Tagesschulen eine andere Meinung vertreten als die BSS und der Gemeinderat, so muss diese vor einem allfälligen Entscheid formuliert werden können.


Bern, 05. Juni 2014


Erstunterzeichnende: Manuel C. Widmer


Mitunterzeichnende: Daniela Lutz-Beck, Janine Wicki, Matthias Stürmer, Bettina Jans-Troxler, Daniel Klauser, Lukas Meier, Bettina Stüssi, Fuat Köçer, Katharina Altas, Peter Marbet, Nicola von Greyerz


30.10.2014: Der Stadtrat erklärt das Postulat erheblich (54 Ja, 13 Nein, 1 Enthaltung).


Postulat Fraktion GFL/EVP (Rania Bahnan Büechi/Manuel C. Widmer, GFL)


Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing neu andenken?


Die GFL/EVP kann der Planungserklärung No. 7 zum IAFP 2015-2018 zur PG 260100 (Wirtschaftsförderung) nicht zustimmen. Dies weniger aus inhaltlichen als aus formalen Gründen. Einerseits erachtet die Fraktion es als einen zu grossen Umbau in der Stadtverwaltung, als das er ohne sorgfältige vorherige Prüfung und Abklärung der Auswirkungen per Planungserklärung wirksam gefordert werden sollte. Andererseits gibt es neben der Wirtschaftsförderung auch das Stadtmarketing, welches die Stadt endlich professionell an die Hand nehmen sollte. Die praktische Erfahrung zeigt, dass, wer etwas von oder in Bern will, den Weg über die PRD nimmt – auch wenn die Wirtschaftsförderung in der SUE angegliedert ist. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob ein der PRD angegliedertes Stadtmarketing die Aufgaben einer Wirtschaftsförderung nicht direkter wahrnehmen könnte – und ob es eine der Stadtverwaltung angegliederte Wirtschaftsförderung braucht oder ob diese Aufgabe auch ausgelagert werden könnte.


Die GFL/EVP bitten den Gemeinderat deshalb, folgende Schritte zu prüfen:


1. Es soll geprüft werden, ob ein der Präsidialdirektion PRD angegliedertes Stadtmarketing die heutigen Aufgaben der Wirtschaftsförderung der SUE übernehmen könnte. Dies gilt insbesondere für die an Mikrostandorten interessierten Unternehmen. Das Stadtmarketing soll als One- Stop-Shop für ansiedlungswillige Unternehmen fungieren.


2. Ob ein „Stadtmarketing“ die ansiedlungsinteressierten Unternehmen von einer an den Kanton oder einen verwaltungsexternen Auftragnehmer ausgelagerten Wirtschaftsförderung übernimmt oder selber im Rahmen eines Stadtmarketings Wirtschaftsförderung betreiben soll/muss – und welche operativen und finanziellen Vor- und Nachteile diese einzelnen Optionen hätten – ist ebenfalls zu prüfen.


3. Es ist zu prüfen, wie und wo eine professionelle Abteilung „Stadtmarketing“ sinnvollerweise aufgebaut werden könnte, welches in Zusammenarbeit mit dem Leistungserbringer gemäss Punkt 2 (Wirtschaftsförderung), Bern Tourismus und natürlich weiteren Playern folgende Ziele verfolgt: Steigerung der Attraktivität der Stadt als Wirtschaftsstandort, Wohn-, Einkaufs- und Kulturort und (touristische) Destination. Insbesondere sind dabei Fragen des Citymarketings, des Stadtteilmarketings und des Verwaltungsmarketings unter Einbezug der folgenden Punkte zu beachten:

a. Aufbau, Korrektur und Pflege eines Stadtimages

b. Steigerung der finanziellen Handlungsspielräume der Akteure

c. Ausrichtung der städtischen Leistungen auf die Bürger

d. Steigerung der Identifikation der Bürger mit der Stadt

e. Steigerung der Zufriedenheit der unterschiedlichen Anspruchsgruppen mit der Stadt

f. Förderung der Zusammenarbeit wichtiger Handlungsträger der Stadt

g. Erhalt bzw. Steigerung der Einwohnerzahl („Kundenbindung“)

h. Bern gibt es nur einmal: Vereinheitlichung des Auftritts an allen Fronten (Marke, Logo...)

i. Förderung und Vereinfachung der Kommunikation zwischen Bürger/innen und Stadt/Verwaltung/... (www.bern.ch; Online-Schalter; Twitter; Facebook; ...)


4. Es ist zu prüfen, welche Dienstleistungen im Sinne von Punkt 3 heute von verschiedenen Dienststellen erbracht werden und was eine Zusammenfassung derselben für organisatorische und personelle Folgen hätte.


Bern, 22. Mai 2014


Erstunterzeichnende: Rania Bahnan Büechi, Manuel C. Widmer

Motion Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)


Autorennen auf der Fellerstrasse wirksam verhindern.


Die Fellerstrasse am Südende des Tscharnerguts ist eine lange und gerade Strasse. Seit ein paar Jahren haben Jugendliche Autofahrende die Fellerstrasse als Rennstrecke entdeckt. Sobald der Frühling da ist, treffen sich Liebhaber schneller Boliden bei den umliegenden Tankstellen. Nach einer eingehenden Zurschaustellung ihrer Wagen geht's dann auf besagtem Strassenzug zum Kräftemessen – obschon da eine klare 50er-Signalsiation steht. Bei den BewohnerInnen der angrenzenden Siedlung macht sich langsam Angst um die Kinder breit, die die Fellerstrasse auch am Abend mal kreuzen müssen oder in der Nähe der Strasse spielen (z.B. auf dem Spielplatz der Schule Tscharnergut).


Die Kantonspolizei hat sich verdankenswerterweise das Unterbinden dieser Rennen schon einmal zum Schwerpunkt gemacht – was als Erfolg zu werten war. In der Folge hatten die Rennen stark abgenommen. Nun scheint aber alles wieder von vorne los zu gehen. Leider und verständlicherweise ist es der KaPo nicht möglich, da jeden Abend präsent zu sein.


Um den BewohnerInnen des Tscharnerguts und der anliegenden bewohnten Quartiere Sicherheit zu geben und die Rennen auch dann wirksam zu unterbinden, wenn die KaPo nicht vor Ort sein kann, wird der Gemeinderat aufgefordert, beim Zebrastreifen auf der Höhe „Tankstelle Avia“ (Fellerstrasse 28 / Entsorgungshof Fellerstrasse 13) und/oder beim Übergang Fellerstrasse 21 (Bundesamt für Bauten und Logistik) / Fellerstrasse 32 einen kombinierten Ampel-/Geschwindigkeitsblitzer aufzubauen.

Eine solche Anlage würde die Strassenüberquerung an einem Ort sicherer machen und gleichzeitig die Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Rennen dokumentieren (und so auch unterbinden).


Bern, 24. April 2014


Erstunterzeichnende: Manuel C. Widmer


Im September 2014 als Postulat überwiesen, viele Maßnahmen umgesetzt, Tempo 30 kommt 2015. 


Interfraktionelle Interpellation GFL/EVP, GB/JA!, GLP, SP (Manuel C. Widmer, GFL/Melanie Mettler, GLP/Lea Kusano, SP/Leena Schmitter, GB)


Gleichstellung in der Schule: Hat die Stadt Möglichkeiten zum Angleichen der Anzahl Lehrerinnen und Lehrer (mit speziellem Blick auf die Unter- und Mittelstufe)?


Während Männer auf Sekundar- und der prestigeträchtigeren Gymnasialstufe wie auch in der Hochschule übervertreten sind, werden die lohn- und statustieferen Stufen (Kindergarten und Primarstufe) mehrheitlich von Frauen unterrichtet. In den letzten 30 Jahren ist ein massiver Rückgang der männlichen Lehrpersonen in der Unter- und Mittelstufe zu beobachten. So betrug der Anteil der Lehrer in der Primarschule laut dem Bundesamt für Statistik BfS im Schuljahr 2007/08 20,3%, im vorschulischen Bereich gar nur 4% (siehe Statistik unten). Dieser Anteil sinkt tendenziell, je jünger die zu unterrichtenden Kinder sind. Das heisst: Zu wenig Männer auf der Vorschul- und Primarstufe, zu wenig Frauen auf der Sekundar- und Hochschulstufe.

Der Anteil der Lehrer und Lehrerinnen nach Geschlecht 2010/111:


                       Männer                Frauen

Vorschule           3.9 %                 96.1 %

Primarstufe       18.9 %                 81.1 %

Sek I                47.0 %                 53.0 %

Sek II               56.8 %                 43.2 %

Sek III              61.6 %                 38.4 %

Professorinnen   82.4 %                 17.6 %

Dozentinnen       74.1 %                 25.9 %


Buben wie Mädchen brauchen keine männliche oder weibliche Schule, sondern eine geschlechterbalancierte Schule. Sowohl für Knaben wie auch für Mädchen ist es wichtig, eine möglichst breite

Palette gelebter Geschlechterbilder beobachten, nachahmen und reflektieren zu können. Diesen Vorbildern begegnen die Kinder nicht nur zu Hause, in ihrer Nachbar- und Verwandtschaft, sondern ab dem 5. Lebensjahr primär in der Schule bzw. im Kindergarten. Schulische Kinderarbeit kann selbstverständlich von Männern und Frauen gemacht werden; doch können Männer dabei eine wichtige Rolle spielen. Das verbreitete Vorurteil, dass Männer für die häusliche Erziehungsarbeit und die berufliche Arbeit mit jüngeren Kindern nicht geeignet seien und Frauen in den oberen Stufen eine Ausnahmeerscheinung seien, wird in der Entwicklung zur Geschlechtertrennung im Lehrkörper verstärkt und weitergelebt. Dieser Entwicklung soll konstruktiv entgegengetreten werden. Die Begegnung mit Erwachsenen beiden Geschlechts im Alltag ist nicht nur für Kinder von grosser Wichtigkeit. So wie den Buben Männlichkeitsbilder in der Unterstufe und im Kindergarten fehlen, so fehlen männlichen werdenden Lehrpersonen die männlichen Vorbilder in diesen Berufen.

Jungen wie Mädchen sollen vielfältige Geschlechterbilder vorgelebt werden, die weniger die Defizite, sondern die Ressourcen ins Zentrum stellen. Ein Lehrkollegium mit ausgewogenem Geschlechterverhältnis auf allen Stufen ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Buben wie Mädchen sollen auf allen Stufen echte und vielfältige Geschlechterbilder vorgelebt bekommen.

Ein Ziel des Aktionsplans zu Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Bern lautet: „Die Stadt Bern unterstützt Jugendliche beim Entwickeln von eigenständigen Lebensentwürfen, die nicht durch geschlechtsspezifische Rollenmuster eingeschränkt werden“. Ausserdem muss die Geschlechterperspektive – so definiert im Aktionsplan – in relevanten Bereichen der Bildungsstrategie 2008-2011 konsequent einbezogen werden (Massnahme 19). Es gilt, diese Ziele zu verwirklichen und Massnahmen durchzusetzen. Die Aufwertung und dadurch die Erhöhung der männlichen Beteiligung an der Kindererziehung ist eines der Kernziele der Gleichstellung. Wenn diese Berufe nicht mehr als Frauenberufe abgestempelt werden können, wird erfahrungsgemäss der Status und der Lohn längerfristig erhöht (Beispiel: Krankenpflege).

Die Abwertung von Frauen und die Ablehnung von Massnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter ist teilweise eine Ausdrucksform einer tief eingeschriebenen Verunsicherung hinsichtlich der eigenen geschlechtlichen Identität. Eine möglichst grosse Vielfalt von Männlichkeiten, die in sozialen Situationen beobachtet und abgewogen werden können, geben Knaben und Mädchen die Möglichkeit, eigene Verhaltensweisen zu sehen und auszutesten, die den vorherrschenden Vorstellungen nicht entsprechen. Dies wiederum wirkt sich aus auf ihre Beziehungen – und damit sehr direkt auf die Praxis der Gleichstellung der Geschlechter3.

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. In welchem Rahmen hat sich die Stadt Bern mit diesen Themen beschäftigt? Mit welchen Ergebnissen?

2. a) Hat die Stadt Bern bereits Massnahmen angedacht und/oder ergriffen, um aktiv männliche

Lehrpersonen auf der Unter-/Mittelstufe zu fördern?

b) Wenn Ja, wurden diese in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ergriffen (Schulleitungen,

Schulkommissionen, andere Gemeinwesen/NGOs, Kantonale Stellenberatung, LehrerInnen-

Ausbildungsstätten, Städtisches Büro für Gleichstellung, Austausch mit Berner Bildungszentrum

Pflege etc.) In welcher Form und mit welchen Resultaten?

c) Was ist der Stand der Umsetzung der Massnahmen 13 und 19 des Aktionsplans zur Gleichstellung

von Frauen und Männern?

d) Falls die Stadt bis heute nicht aktiv wurde, stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat bereit

ist, das Thema aktiv anzugehen und auf eine langfristige, nachhaltige Steigerung des Anteils

männlicher Lehrkräfte auf der Mittel- und Unterstufe und des weiblichen Anteils auf der Oberstufe

und in Leitungsfunktionen der städtischen Schulen im Rahmen eines Programms und in

Zusammenarbeit mit Fachstellen hinzuarbeiten.

3. Wie und wo hat die Stadt Bern bei den Anstellungsbedingungen von Lehrpersonen Gestaltungs-

und Steuerungsspielraum?


Bern, 25. April 2013


Erstunterzeichnende: Manuel Widmer

                               Melanie Mettler, Lea Kusano, Leena Schmitter, Daniela Lutz-Beck




Velo

Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer/Susanne Elsener GFL)


Verkehrsführung für Velos an der Schwarztorstrasse überdenken

 

Obwohl von der Brunnmattstrasse durch die Konsumstrasse und später über die Schwarztorstrasse zum Loryplatz ein zum Teil gekennzeichneter und Veloweg, der auch als Vorzeigeroute oft zitiert wird, verläuft, wählen sehr viele VelofahrerIinnen die etwas kürzere Variante. Zwischen der Schwarztortrasse 83 und dem Loryplatz fahren viele Velofahrende entweder auf dem Trottoire oder dem danebenliegenden Busstreifen die Einbahnstrasse hoch. Das stört die FussgängerInnen, denen in den Abendstosszeiten die Trottoirefläche von vielen Fahrrädern streitig gemacht wird – aber auch für die Busse und die Autos sind die die Einbahn hochfahrenden Velos eine Irritation und Gefahr. Offensichtlich geniesst der kleine Umweg über die Konsumstrasse bis zur Schwarztorstrasse 107 nur eine kleine Akzeptanz, ebenso scheint der Weg über die Effingerstrasse nur wenigen zu behagen. Nun steht die Fertigstellung der Überbauung „Brunnmatt Ost“ an, welche die Verkehrswege auf der Schwarztorstrasse im genannten Abschnitt zusätzlich belastete. Mit dem Wegfall der Kräne, Baugerüste und Haltemulden für Lastwagen würde sich ein Zeitpunkt zum Überdenken des Velokonzepts in diesem Abschnitt anbieten.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen: 

 

1. Die Verkehrssituation für Fahrradfahrende stadtauswärts in der Schwarztorstrasse, insbesondere zwischen der Brunnmattstrasse und der Schwarztorstrasse 107 mit dem Ziel, möglichst direkte Verbindungen zu schaffen um Trottoire, Strasse und Busspur zu entlasten.

 

2. Die Öffnung der ganzen Schwarztorstrasse für den Veloverkehr stadtauswärts – mit Bauende der Überbauung Brunnmatt Ost und der Wiedereinführung des normalen Verkehrsregimes auf der Schwarztorstrasse kann bereits der Abschnitt Brunnmatt- Loryplatz der Velogegenverkehr eingeführt werden.

 

3. Es ist die Frage zu klären, ob vermehrte Kontrollen auch zu einer Entschärfung der Problematik führen könnten.

 

Bern, 16. August 2012

VOM STADTRAT AM 20.06.13 ERHEBLICH ERKLÄRT (49 Ja, 10 Nein, 1 Enthaltung).

 

 

Motion Manuel C. Widmer (GFL)

 

Bern braucht ein zeitgemässes und verlässliches Veranstaltungsmanagement

 

Am 1. August war auf dem Areal der Felsenaubrauerei eine grössere Pool-Party geplant. Eine Woche vor Beginn hat der Veranstalter die bewilligte Party abgesagt, weil die Stadt Bern die Bewilligungen und Abklärungen offensichtlich nicht innert nötiger Frist ausstellen kann oder will. Die nötigen, schriftlichen Bewilligungen und Antworten auf Fragen der Veranstalter für die Veranstaltung vom 1. August (Ausweichdatum 4.8.), für die die Unterlagen am 12.06.12 eingereicht wurden, lagen am 24. Juli noch nicht vor – aber auch kein abschlägiger Bescheid.

 

Veranstaltende, die in Bern einen Event durchführen möchten, sind angehalten, dafür eine Bewilligung zu holen. Für kleinere Dinge wie Standaktionen oder ähnliches ist dies meist unproblematisch. Sind die Events aber grösser angelegt, so scheinen Veranstaltende mit dem Ablauf der Bewilligungserteilung und den erteilten Bewilligungen nicht nur glücklich.

 

Das liegt einerseits am Verfahren an und für sich – insbesondere wenn es um Termin geht. Aber auch die erteilten Bewilligungen, insbesondere was die „allgemeinen Bestimmungen“ und „besonderen Auflagen“ angeht, die integrale Bestandteile der Bewilligungen sind.

 

VeranstalterInnen sind darauf angewiesen, ab einem bestimmten Punkt in der Planung zu wissen, was möglich ist und was nicht. Denn gleichzeitig mit dem Bewilligungsgesuch muss auch mit Lieferanten verhandelt werden, es müssen Techniker und Technik geordert werden, man muss Helfer/innen und/oder einen Sicherheitsdienst anwerben, und, und, und…

Sollen diese Investitionen nicht ins Leere laufen, so brauchen die Veranstaltenden ab einem möglichst frühen Punkt eine möglichst hohe Rechtssicherheit.

 

Diese Rechtssicherheit soll sich auch in der Bewilligung und in deren rechtsverbindlichen Anhängen widerspiegeln. Dem widersprechen unklare Auflage, wie „die Lautstärke der Musikanlage sei den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.[1]“ Schwammig bleiben auch einige Punkte in den Auflagen, etwa wenn besagt wird, dass „bei übermässiger Lärmentwicklung“ eine Bewilligung an Ort und Stelle entzogen werden kann. Was aber als übermässige Lärmentwicklung angesehen wird, wer das bestimmt oder bemisst, bleibt unklar. Heisst das, dass jede Veranstaltung zu jedem Zeitpunkt aufgrund einer Lärmklage beendet werden kann? Oder braucht es dafür doch 10 Lärmklagen in 2 Stunden?

 

Offensichtlich rechnet die Gewerbepolizei kaum mit professionellen Veranstaltern und deren Verpflichtungen und Verantwortung gegenüber deren Geschäftspartner. Die momentanen Abläufe bei der Bewilligungsinstanz können es Veranstaltern erschweren, innert nützlicher Frist zu konkreten und eindeutigen Aussagen, bzw. schriftlichen Zu- oder Absagen zu kommen. Zudem erstaunt, dass eingegebene Konzepte für Veranstaltungen, die zum Teil auch bereits Punkte wie Abfallkonzept, Lärmkonzept, Sicherheit u.s.w. enthalten, nicht „einfach“ integraler Bestandteil eines Bewilligungsverfahrens sein können.

 


Der Gemeinderat wird beauftragt, folgende Regelung zur Klärung, Beschleunigung und Professionalisierung des Bewilligungsverfahrens für Veranstaltungen in die Wege zu leiten:

 

1) Der Eingang von Gesuchen (für Veranstaltungen) wird bei der Gewerbepolizei (bzw. der zuständigen Amtsstelle) binnen 3 Arbeitstagen bestätigt.

 

2) Binnen 14 Tagen ist eine Kontaktnahme mit den Gesuchsteller/innen erfolgt und eine erste grobe Einschätzung bezüglich der Bewilligungserteilung erfolgt, insbesondere wenn Probleme oder Fragen im Raum stehen. Es werden erste allfällige Ablehnungs- oder Einschränkungsgründe benannt.

 

3)  Spätestens ein Monat nach Eingang des Gesuchs liegt eine anfechtbare Bewilligung/Verfügung vor, bei der strittige Fragen und unklare Formulierungen bereits im Vorfeld bereinigt wurden.

 

4) Sollte eine Bewilligung, aus welchen Gründen auch immer, terminlich erst so erteilt werden (können), dass die Fristen in der Rechtsmittelbelehrung mit Sicht auf das Veranstaltungsdatum obsolet werden, so ist der Gesuchsteller in der Kontaktnahme nach 14 Tagen schriftlich darauf hinzuweisen.

 

5)  Die Texte der Bewilligungen sind zu überarbeiten – insbesondere die „Besonderen Auflagen“ und die „Allgemeinen Bestimmungen und Hinweise.“ Auf schwammige, unklare oder auslegungsbedürftige Formulierungen ist so weit wie möglich zu verzichten. Formulierungen wie „übermässiger Lärmentwicklung“ oder „die Lautstärke der Musikanlage sei den örtlichen Gegebenheiten anzupassen“ sind zu vermeiden oder – im Sinne der Rechtssicherheit für potentielle Veranstalter – zu konkretisieren.

 

6) Eingereichte Konzepte oder Teile davon sollen als Teil der Bewilligung gelten und so u.a. die „Besonderen Auflagen“ ersetzen können.

 

7) Im Idealfall bearbeitet immer der/die gleiche Mitarbeitende ein bestimmtes Dossier. Ein Fall-Übergabe-Mangement innerhalb der zuständigen Amtsstelle soll so gestaltet werden, dass An- und Rückfragen innert nützlicher Frist (im Normalfall zwei Arbeitstage) von möglichst vielen Mitarbeiter/innen gegeben werden können.

 

8) Es ist ein Online-Tool zu schaffen, auf dem Gesuchsteller/innen die Gesuche online eingeben, bearbeiten und den Stand ihres Gesuchs jederzeit einsehen können. Darin soll auch die Verfügbarkeit von Standorten und Plätzen (Belegungs-Agenda) enthalten sein, so dass GesuchstellerInnen Terminkollisionen schon da erkennen können.

 

Bern, 16.08.12



[1] Würde dies bedeuten, dass die Veranstalter einen Schallpegel zwischen 60 und 90 dbA „fahren“ dürfen, je nach Gästeaufkommen oder Wetter? Ist dabei der Grund-Lärm-Pegel der Gäste relevant oder Geräuschen die sonst um die Brauerei so herrschen? Hier müsste doch eher ein klarer Schallpegel angegeben, welcher für diesen Event und für einen klar definierten Zeitraum gilt.

 

Dringliche Motion Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)

 

Der Gaskessel gehört der Berner Jugend – und so soll es auch bleiben!

 

41 Jahre steht der Gaskessel der Berner Jugend nun zur Verfügung – ein Geschenk des damaligen Stadtpräsidenten Raynold Tschäppät an die Teenager in der Hauptstadt. Turbulente Zeiten hat der Gaskessel seit da mehrfach durchlebt – zuletzt in den letzten 3 Jahren, dies vor allem wegen finanzieller Probleme.

 

Nach dem „Runden Tisch zum Nachtleben“ vom 04.07.12 wurde unter anderem auch der „fehlende Freiraum für Berns Jugend“ beklagt und der Ruf nach einem „Jugendzentrum im Zentrum“ wurde laut. Dabei hat Bern eine einmalige Infrastruktur, ein Jugendzentrum an schönster Lage. Leider konnte dieses in den letzten Jahren nicht mehr als solches nicht mehr wahrgenommen werden – auch weil die Betreiber wegen finanzieller Turbulenzen zeitweise keine Veranstaltungen mehr stattfinden lassen durften, die nicht garantiert Gewinn abwarfen. Dabei bleib aber offensichtlich der Anspruch auf der Strecke, ein Haus mit niederschwelligem Zugang für die Jugendlichen Berns zu sein – denn Gewinn werfen Partys mit Leuten aus dem Segment 16 – 20jährige selten ab. So wurde der Gaskessel mehr und mehr zu einem Veranstaltungsort wie viele andere.

 

Selbst wenn diese Hürde nun genommen scheint, drohen dem Gaskessel weitere Turbulenzen. Eine enge Begleitung des jugendlichen Vereinsvorstands des Kessels und eine Wiederbelebung der Jugendarbeit an diesem Ort scheinen durch die Revision des kantonalen „Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration» (Asiv)“ gefährdet, weil der Kanton den Gaskessel als überregionales Angebot direkt finanzieren und steuern und damit die Kürzung im Lastenausgleich für die offene Kinder- und Jugendarbeit der Stadt Bern teilweise kompensieren will. Der Kanton soll also die finanziellen Lasten übernehmen – und die Leitung und Kontrolle über das Jugendzentrum.

 

Der Berner Gaskessel lebt vor allem auch von seiner einzigartigen Struktur: Im Vorstand des „Chessus“ haben Jugendliche eine Mehrheit. Diese Struktur bedingt aber auch eine enge Begleitung und einen häufigen Austausch zwischen Verwaltung und Gaskessel. Diese „Enge“ ist heute – für beide Seiten – eine wichtige Voraussetzung für die jeweilige Arbeit und für das Zusammenspiel von Verwaltung und Jugendzenrum. 

 

Der Gaskessel gehört der Berner Jugend – Tschäppat Senior hat ihn ihr geschenkt. Geschenke darf man nicht weiterverschenken oder verscherbeln. Zudem wird es Zeit, dass der Gaskessel nach dem Durchschreiten der finanziellen Talsohle der letzten Jahre wieder aktiver in der Jugendarbeit tätig wird und sich erneut als Anlauf- und Kulturzentrum für Berns Jugend etabliert. Mit dem Event „Tanz dich frei“ und den darauf folgenden Diskussionen ist offensichtlich geworden, dass sich die Stadt Bern in Sachen Jugendarbeit und Jugendkultur einen grossen Nachholbedarf hat und sich entschieden positionieren muss.

 

Der Gemeinderat wird deshalb aufgefordert,

 

1) den Gaskessel nicht dem Kanton abzutreten und mit den Betreiber/innen zusammen aktiv daraufhin zu arbeiten, das Jugendzentrum wieder als Anlauf- und Kulturzentrum für Berns Jugend, insbesondere im Segment zwischen 16 und 18 Jahren, zu etablieren.

 

2a) subsidär mit dem Kanton so zu verhandeln, dass die Aushandlung des Leistungsvertrags, die Begleitung und Kontrolle nach wie vor von der Stadt Bern geleistet werden können.

 

2b)  bei den Verhandlungen auf einen Betrieb des Zentrums durch „Jugendliche für Jugendliche“ als „condidtio sine qua non“ zu bestehen.

 

3) sich für besser Rahmenbedingungen für das Jugendzentrum einzusetzen. Dazu gehören:

 

a) eine bessere öV-Erschliessung, um den Ort für Jugendliche attraktiver zu machen.

 

b) auf eine Lockerung der Praxis für Überzeitbewilligungen hin zu arbeiten. Ein Jugendzentrum muss gewisse Freiheiten geniessen, die andere nicht haben.

 

c) gleich lange Spiesse zwischen Vorplatz und Gaskessel zu schaffen, so dass sich diese Anlauf-Orte für Jugendliche nicht konkurrieren, sondern ergänzen.

 

4a) vor der Prüfung eines neuen Jugendzentrums im Zentrum Berns und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten den Gaskessel und seien Betreiber/innen zu befähigen, die ursprünglich zugedachten Funktion wieder übernehmen zu können.

 

4b) die Beiträge an das Jugend- und Kulturzentrum Gaskessel temporär befristet so zu erhöhen, dass eine aktive und attraktive Jugendarbeit wieder möglich wird.

 

4c) mit dem Vereinsvorstand die Möglichkeiten abzustecken, versuchsweise auch Angebote für 14 – 16jährige anzubieten.  

 

5) zusammen mit StaBe dringend notwendige Sanierungsmassnahmen und den Einbau eines Fumoires (Bedingung für Überzeitbewilligungen) an die Hand zu nehmen.

 

6) Falls es zu keinem Vertragsabschluss zwischen Kanton und Gaskessel kommt, soll der bisherige Leistungsvertrag zwischen der Stadt Bern und dem Gaskessel weiterhin Gültigkeit haben.

 

Bern, 16.08.12

 

Begründung der Dringlichkeit:
Bereits auf den 01.01.13 soll der Gaskessel an den Kanton übergeben werden. Verhandlungen laufen bereits. Es bleibt also ein knappes halbes Jahr für eine Reaktion.

 

Kleine Anfrage Manuel C. Widmer, GFL

 

Technische Neuerungen im Schulzimmer: In die Zukunft investieren?

 

Schon heute hängen in einigen Klassenzimmern der Stadt Bern Beamer. Zusammen mit dem Netzwerk von Base4Kids ermöglichen diese den Einsatz von neuen Medien im Unterricht ebenso wie das Erlernen der ICT-Kenntnisse. Zudem erfordern immer mehr Lehrmittel den unverzichtbaren Einsatz von Beamern, Multimedia-Wandtafeln oder interaktiven Whiteboards (Mille Feuilles, New World).

 

Nun wünschen verständlicherweise Schulen, welche noch wenig oder nicht mit Beamern ausgerüstet sind eine entsprechende Installation und Verkabelung. Das zunehmende Bedürfnis muss sicher abgedeckt werden – die Einbindung der ICT in den Unterricht ist nicht nur erwünscht, sie ist ein Muss.

 

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Investition von geschätzt mehr als einer Million Franken tatsächlich in die Installation von Beamern erfolgen sollte.

 

Wie bereits im Schulhaus Laubegg erfolgreich erprobt, sind heute bereits Multimedia-Wandtafeln und Whiteboards erhältlich, die neben den Möglichkeiten eines Beamers noch zusätzliche Vorteile bieten würden, Inhalte und Vorgänge visuell und akustisch sicht-, hör- und erlebbar zu machen und das dargestellte kann den SchülerInnen online oder ausgedruckt zugänglich gemacht werden. Dabei lassen sich die Möglichkeiten des Internets mit jenen einer Wandtafel und des Computernetzwerks ideal kombinieren.

 

Der Gemeinderat der wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

1) Hat sich der Gemeinderat überlegt, dass Beamer zum Zeitpunkt der definitiven Installation bereits eine überholte Technologie darstellen könnten?

 

2) Wurde nebst der flächendeckenden Installation von Beamern auch die Anschaffung und Installation von aktuelleren und zukünftigen Technologien geprüft?

3) Kann der Gemeinderat sich vorstellen, statt der Investition in Beamer in modernere Technologien zu investieren?

Bern, 05.07.12

 

 

Kleine Anfrage Fraktion GFL/EVP (Matthias Stürmer EVP, Manuel C. Widmer GFL)

 

Microsoft Enterprise Agreement: Kritischen Stadtrat ausgebootet? 

 

Im Oktober 2011 hat der Stadtrat den Vortrag des Gemeinderates zum Microsoft Enterprise Agreement mit Auflagen zurückgewiesen. Letzte Woche ist der Gemeinderat mit der Nachricht an die Öffentlichkeit getreten, dass das im Stadtrat zurückgewiesene Projekt nun plötzlich nicht mehr – wie ursprünglich – CHF 330'165.- sondern „nur“ noch CHF 299'504.-

Damit liegt der um CHF 30'661.- reduzierte Betrag nun CHF 469.- unter der Grenze von 300’00’ und muss dem Stadtrat nicht mehr vorgelegt werden.

 

„Ey, wie praktisch aber auch!“ Plötzlich hat der Stadtrat zu einem Geschäft, dass vorher in seinem Entscheidbereich lag und dem er aus guten Gründen kritisch gegenüber stand, nichts mehr zu sagen und der Gemeinderat kann in eigener Kompetenz die damaligen Rückweisungsgründe getrost links (oder rechts) liegen lassen, genau wie er das Parlament auch nicht mehr befragen muss…

 

Das freut den Gemeinderat und sicher auch Microsoft, die sich mit der unverhofften Preisreduktion um „sagenhafte“ CHF 30'661.- den Deal sichern konnten. Ob da wohl der Rückweisungsgrund, auch Open Source-Lösungen zu prüfen, zur Reduktion mit beigetragen hat.

 

 

Wir bitten den Gemeinderat, folgende Fragen zu beantworten:

 

1a) Kann der Gemeindrat detailliert aufzeigen, wie die erstaunliche Reduktion auf knapp 500.- unter die Kompetenzgrenze des Stadtrates zu Stande kam?

1b) Gibt es eine Absicherung, dass der Betrag von 299'504.- auch während und nach der Abwicklung des Geschäfts die Grenze von 300'000.- nie übersteigen wird? 

 

2) Wie stellt sich der Gemeinderat zum Vorwurf, mit einem Winkelzug das Parlament ausgebootet zu haben?  

 

3) Ist der Gemeinderat bereit, die Vorlage, die nach der Reduktion in seinen Kompetenzbereich gerutscht ist, trotzdem dem Stadtrat zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

Bern, 10.05.12 

 

Kleine Anfrage Manuel C. Widmer (GFL)

 

Warum muss der Stadtrat über den Bau von Parkplätzen abstimmen, die schon gebaut wurden?

 

Am 16.02.12 hatte der Stadtrat über das Geschäft 01.000297 „Volksschule Laubegg: Gesamtsanierung; Aufhebung der Auflagen des Stadtrats aus dem Jahr 2005 bezüglich Parkierung“ zu befinden.

 

Unter Lemma 4, „Lösungsvorschlag des Gemeinderats“, stand zu lesen: „Die Lösung sieht vor, auf dem Pausenplatz vier Parkplätze zu erstellen.“ Und „Folgt der Stadtrat diesem Antrag, werden die StaBe mit einer entsprechenden Baueingabe bei der zuständigen Behörde eine Projektänderung beantragen.“

 

Ein Augenschein fünf Tage vor der Abstimmung im Stadtrat zeigte, dass die vier Parkplätze auf dem Pausenplatz schon, wie auf dem in den Unterlagen mitgelieferten Plan, gebaut worden waren. Nebst dem Umstand, dass der Stadtrat also über ein bereits erfolgtes „sieht vor“ und „zu erstellen“ (beides Formulierungen, die doch eher in die Zukunft als in die Vergangenheit weisen) abzustimmen hatte, gibt auch die Auskunft von StaBe dazu Anlass zur Frage. Am Telefon wurde mir beschieden, im Falle einer Ablehnung des Vorschlags „werde man halt die Parkplätze dann zurückbauen.“

 

Ich bitte den Gemeinderat, folgend Fragen dazu zu beantworten:

 

1) Warum hat der Gemeinderat in deinem Vortrag nicht erwähnt, dass die „vorgesehene Lösung“ eine bereits umgesetzte ist?

2) Ist es Usus, dass bei StaBe Bauprojekte vor der Bewilligung umgesetzt und dann, wenn die Bewilligung nicht erteilt wird, zurückgebaut werden?

 

3) Wie viel hätte der Rückbau der Parkplätze im Falle einer Ablehnung durch den Stadtrat gekostet?

 

4) Darf der Stadtrat in Zukunft erwarten, über den realen Stand von Bauvorhaben in den Vorträgen informiert zu werden oder werden wir in Zukunft auch wieder über Bauvorhaben abstimmen müssen, die schon gebaut sind?

Bern, 01.03.12

 

Interpellation Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer)

 

Begegnungs-, Bewegungs- und Freiräume für Berner Jugendliche?

 

„Leider stehen Kindern und Jugendlichen heute private und öffentliche Räume nur stark eingeschränkt zur Verfügung. Gründe dafür sind u. a. der zunehmende Verkehr, Wohnumgebungen, die kaum mehr zum Spielen einladen, wenig Grünflächen und das Verschwinden von Freiräumen. Als Folge davon müssen Kinder ihre Freizeit vermehrt in pädagogisch betreutem und kontrolliertem Rahmen verbringen und «vorgeplanten» Aktivitäten nachgehen: Sie werden gleichsam an kinder- und jugendspezifischen Orten und in Spezialeinrichtungen «gettoisiert». Durch den Autoverkehr sind sie zudem erhöhten Gefahren ausgesetzt. Die Zunahme an Gewaltbereitschaft bei Jugendlichen, deren Gewichtsprobleme, sowie übermässiger TV und Computerspielkonsum werden in den letzten Jahren verstärkt in diesen Zusammenhang gestellt. Architektur und Stadtplaner reflektieren zwar die Auswirkungen der gebauten Umwelt auf die Handlungsmöglichkeiten, aber die Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen werden zu wenig berücksichtigt.“[1]

 

„Sicherheitsfirmen, Verbotstafeln, Videoüberwachung, akustische Vertreibung, Herumchauffieren der Kinder vermindern einerseits Freiräume – andererseits nehmen Fälle von rücksichtslosem Einnehmen von Räumen durch Kinder/Jugendliche mit Abfall- und Lärmfolgen zu.“[2]

 

Die Stadt Bern bemerkt diese Entwicklung auch: In Ermangelung an (Frei-)Räumen, in welchen Jugendliche sich ohne Aufsicht oder Anweisungen von Erwachsenen treffen, austauschen, entwickeln, bewegen können, konzentriert sich die Gruppe der ca. 14 – 18jährigen mit ebensolchen Bedürfnissen auf einen letzten Platz, der diese Anforderungen einigermassen erfüllt: Der Vorplatz der Reitschule.

 

Fehlende Quartier- und Treffpunkt-Beizen, Altersbeschränkungen in Clubs und die zunehmende Kommerzialisierung von Teilen des öffentlichen Raumes ist dafür sicher mit verantwortlich. So werden zum Beispiel im Sommer auf der grossen Schanze, einst ein Jugendtreffpunkt für Bern, grosse Teile der Fläche an ein Kino und zwei „City-Beaches“ vermietet. Um diese Flächen begehen zu können, muss jetzt Eintritt bezahlt werden. Die Benutzung anderer Flächen wurde stark reglementiert und ist damit für Jugendliche nur noch beschränkt interessant.

 

Kommt hinzu, dass auch in den Quartieren kaum mehr Flächen, Räumen und Orte zur Verfügung stehen, an denen sich Jugendliche „ungezwungen“, das heisst selbst organisiert und nicht überwacht treffen können. Mit dem neuen Schulreglement hat man wohl – wenn auch nicht bewusst – den Jugendlichen die letzten solchen Flächen in den Quartieren genommen: Die Schul-Areale. Diese dürfen nun nach 22 Uhr nicht mehr betreten werden, Security-Firmen überprüfen die Einhaltung. Das Rauchen, nach wie vor auch ein Ausdruck jugendlicher „Rebellion“ ist da auch verboten.  

 

Auch eine Institution wie zum Beispiel der Gaskessel kann – auch wegen Sparmassnahmen – diese an und für sich angedachte Aufgabe wohl nur in bescheidenem Masse wahrnehmen.

Institutionen wir Jugendtreffs leisten zwar hervorragende Arbeit – bieten aber im Rahmen ihres Auftrages andere Leistungen an als „Freiräume“.

 

Spätestens seit den Jugendunruhen Anfang und Ende der 80er-Jahre, ihrer Aufarbeitung und den nachfolgenden wissenschaftlichen Arbeiten ist klar, dass Jugendliche für ihre Entwicklung Freiräume brauchen. Damals hat sich die Jugend diese Freiräume in Form einer Reitschule, eines „Zaff“ oder einer Dampfzentrale „geholt.“ Seither ist die Tendenz eher wieder abnehmend.

Solche Treffpunkte „erfüllen wichtige Funktionen als Interaktions- und Kommunikationsbereiche sowie als Orte mit symbolischem Wert, welche den Kindern und Jugendlichen den Eindruck vermitteln, ihre Umwelt beeinflussen zu können, und damit eine Art gegenpädagogische Milieus darstellen. Entscheidend ist, ob sich die Kinder und Jugendlichen mit den öffentlichen Räumen identifizieren […][3].“

 

Der Rückgang dieser Flächen/orte, die Konzentration auf wenige Orte stellen nicht nur für die Jugendlichen ein zunehmendes Problem dar – auch die wenigen Orte, an welchen eine freiere Entfaltung und ein partizipatives Mitgestalten der eigenen Umgebung noch möglich ist, geraten so zunehmend unter Druck. 

 

In diesem Zusammenhang bitte ich den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

1)     Wo sieht der Gemeinderat der Stadt Bern heute auf dem Gemeindegebiet Flächen und Orte, wo sich Jugendliche „frei“ und ohne Konsumationszwang treffen und diese Räume auch (mit)gestalten können?

 

2) Teil der Gemeinderat die Einschätzung, dass die Schliessung der Schulareale um 22h einen grossen Teil der Flächen, die für ein Treffen von Jugendlichen in frage käme, wegfällt?
Sieht der Gemeinderat eine Möglichkeit, hier korrigierend einzugreifen (zum Beispiel in dem die Areale nicht mehr „geschlossen“ werden und die Securities mehr die Einhaltung von regeln als die Schliessung von Arealen beaufsichtigen?)
Kann sich der Gemeinderat eine Aufhebung des Rauchverbots auf Schularealen zwischen 18 Uhr Abends und 06 Uhr Morgens vorstellen? 

3) Inwieweit kann der Gaskessel mit seinem grosszügigen Aussenbereich mit seinem momentanen Konzept diese ihm ursprünglich zugedachte Funktion noch wahrnehmen? Wie viel der Öffnungszeit des Gaskessels dient komsumationszwangfrei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren?

4) 

 a) Teilt der Gemeinderat die Einschätzung, dass der Vorplatz der Reitschule heute einer von ganz wenigen Plätzen ist, welcher eine solche nicht überwachte, selbstgestaltende „Vereinnahmung“ durch Jugendliche ermöglicht?

b) Wie stellt sich der Gemeinderat zum Umstand, dass Jugendliche, welche auf dem Vorplatz ihre Freizeit verbringen, dies in ummittelbarere Nachbarschaft zur Drogenszene tun (müssen)?

 

5) Gibt es in der Gemeinde Bern eine Strategie zur Förderung von nicht kommerziellen, nicht oder nur wenig von Erwachsenen strukturierten Treffpunkten für Jugendliche?

6) Welche Aktionen, Projekte und längerfristigen Überlegungen dürfen wir in den nächsten 3 Jahren vom Gemeinderat auf dem Gebiet der „Begegnungs-, Bewegungs- und Freiräume für Berner Jugendliche“ erwarten?

 

7) Ist der Gemeinderat auch der Auffassung, dass diesem Thema genug Gewicht zukäme, es direktionsübergreifend (mind. BSS, TVS, SUE) anzugehen und ihm in der nächsten Legislaturplanung (wieder) eine wichtige Rolle zukommen zu lassen?

Bern, 01.03.2012



[1] Muri Koller, G. (2010). Kinder und ihre Lebensräume. Grundlagenbericht. Zürich: Paul Schiller Stiftung. S. 2

[2] ebenda, S. 7

[3] Moser, J (2000, Hrgs.). Jugendkulturen. Frankfurt am Main: Schriftenreihe des Instituts für Kulturanthropologieund Europäische Ethnologie der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität.

 

Postulat Manuel C. Widmer (GFL)


Sicher warten und sicher gesehen werden - Haltestellen BERNMOBIL und Fussgängerstreifen

 

Es kommt vor, dass BernMobil-Kundlnnen an der Haltestelle einem vorbeifahrenden Bus nachschauen müssen. Gespräche mit Bus-FahrerInnen von BernMobil machen klar, dass vor allem bei Dunkelheit die Beleuchtung der Haltestellen dafür verantwortlich sein kann. Offenbar verfügen einige Haltestellen im Netz von BernMobil über eine ungenügende Beleuchtung. Das führt dazu, dass die Haltestellen schlecht einsehbar und die Wartenden dadurch – auch im Rückspiegel – schlecht sichtbar sein können.Zusätzlich können wartende FahrerInnen auch von Lichtern der Strassenbeleuchtung oder sonstigen Lichtquellen von vorn so irritiert werden, dass das Sichtfeld beeinträchtigt werden kann.

 

Für Fussgängerstreifen gilt ein ähnliches Problem: Einige sind so schlecht ausgeleuchtet, dass herannahende oder wartende Personen nur schlecht oder kaum erkannt werden können. Die FahrerInnen von BernMobil verfügen über tagtägliche (bzw. nächtliche) Erfahrung auf dem Netz und kennen die Problembereiche. Die Stadt soll dieses Wissen der BernMobil-Angestellten zum eigenen aber auch zum Vorteil der FahrerInnen nutzen. Bushaltestellen sind im Verantwortungsbereich der Gemeinde.

 

Ich bitte deshalb den Gemeinderat, folgende Massnahmen zu prüfen:

 

1. Zusammen mit den FahrerInnen von BernMobil sollen „Problemhaltestellen“ auf dem Netz eruiert werden.

2. Haltestellen von BernMobil sollten so ausgeleuchtet sein, dass sich 

a) Wartende sicher fühlen und 

b) Wartende oder heraneilende KundInnen vom Fahrpersonal gesehen werden können und die FahrerInnen nicht von andern Lichtquellen irritiert werden.

3. Liegen „Problemhaltestellen“ nicht auf dem Gemeindegebiet, so werden die betreffenden Gemeinden informiert.4. Bei dieser Gelegenheit könnten auch Fussgängerstreifen, die ungenügend ausgeleuchtet sind, erhoben werden.Der Gemeinderat wird gebeten, die lichttechnische Sanierung neu-ralgischer Übergänge zu prüfen.

 

Bern, 15. Dezember 2011

Kleine Anfrage Rania Bahnan Büechi, Manuel C. Widmer (GFL)


Tourismusförderung – Wie und wann geht es mit der Tourismusförderabgabe TFA weiter?

 

Im Mai 2009 hat der Gemeindrat zur Vernehmlassung über eine Tourismusförderungsabgabe eingeladen. Seither herrscht in Sachen TFA Funkstille, obschon die Tourismusförderung unter den fehlenden Mitteln leidet und deshalb vom Stadtrat wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage zusätzliche Gelder bekam, um die Stadt auch unter den erschwerten Bedingungen bestmöglich zu positionieren. Das ist Bern Tourismus laut den Zahlen auch gelungen.Allerdings wäre es wünschenswert, dass die Mittel zur Bekanntmachung und Bewerbung der Hauptstadt auch von jenen mitgetragen werden, die letztendlich von den Touristinnen und Touristen mitprofitieren.

 

Nun ist die TFA anscheinend ins Stottern geraten. Was in 25 Gemeinden des Kantons Bern bereits Realität ist, scheint in der (Kantons-)Hauptstadt auf ungeahnte Probleme zu stossen. Obschon Bern Tourismus unbestritten mehr Mittel braucht, um die Besucher- und Übernach-tungszahlen nicht nur zu halten sondern sogar zu steigern, wird die Möglichkeit, dass jene diese Finanzen generieren, die auch davon profitieren, leider nicht genutzt. Ein eigentlich guter Vorschlag liegt in der Schublade und liegt, und liegt, und liegt.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Fragen zur TFA zu beantworten:

 

1. Wo steht das Projekt TFA heute?

2. Was ist seit der Vernehmlassung zur TFA mit dem Projekt passiert?

3. Haben sich grundlegende Prämissen oder Argumentationen geändert seit der Vernehmlassungsvorlage?

4. Welches sind die Hürden, die einem Vortrag für die Einführung einer TFA entgegenste-hen?

5. Wo liegen die Differenzen zwischen den Gemeinden im Kanton, welche eine TFA bereits kennen und der Stadt Bern?

6. Sieht der Gemeinderat eine Möglichkeit, dass der Stadtrat für die Jahre 2014-2015 keine zusätzlichen Mittel sprechen muss, weil diese bereist aus einer TFA generiert werden könnten?

7. Wann ist mit einem Vortrag an den Stadtrat für eine Tourismusförderungsabgabe zu rechnen?


Bern, 1. Dezember 2011

Postulat Manuel C. Widmer (GFL)

 

Waldmannstrasse/Bethlehem - Tempo 30 durchsetzen und Übergänge sicherer machen


Seit der Eröffnung des Trams Bern West ist die Waldmannstrasse in Bethlehem mit Tempo 30 bezeichnet und die Verkehrsflächen wurden neu gestaltet. Viele Eltern von Schulkindern, de-ren Schulweg durch oder über die Waldmannstrasse führt, bemerken aber, dass das Tempo-regime auf der ehemaligen Durchfahrtsstrasse kaum eingehalten wird. Die AutofahrerInnen verhalten sich auf der Waldmannstrasse wie früher – Tempo 50 scheint eher der Normalfall als Tempo 30.Gleichzeitig zeigt sich beim Übergang vom Tscharnergut zur Tramhaltestelle „Tscharnergut“ ein Problem: Die Verengung der Strasse vor bzw. hinter der Haltestelle wird von vielen Auto fahrenden durch Ausweichen auf das Trottoir kompensiert. Das durch die bauliche Verengung eigentlich erwünschte Abbremsen findet kaum statt.Es scheint, als laufe die Verkehrsrealität der Idee der PlanerInnen entgegen. Der Gemeinde-rat wird deshalb gebeten, zu prüfen:


1. wie Tempo 30 auf der Waldmannstrasse durch bauliche oder andere Massnahmen noch wirksamer durchgesetzt werden kann und

2. wie die Situation bei der Tramhaltestelle Tscharnergut entschärft und nicht nur für die Schulkinder sicherer gemacht werden kann.


Bern, 22. September 2011

Motion Manuel C. Widmer (GFL)/Stéphanie Penher (GB):

 

Block ade statt Stadtbach-Blockade

 

Eigentlich ist es ja schon bedauerlich genug, dass der Stadtbach nur hinter Eisengittern die Stadt abwärts fliessen darf. Mit den Gittern hat die Offenlegung des Bachs ihren Charme weitgehend verloren.

 

Mit dem Gitterrost wurde zwar verhindert, dass unvorsichtige Berner/innen oder gar Auswärtige in den Stadtbach fallen – dafür haben Autos und Busse den neuen Mittelstreifen als Verkehrsfläche entdeckt. Dass Anwohner/innen und Gewerbetreibende in der Gerechtigkeitsgasse unter dem Knattergeräusch der befahrenen Stadtbachabdeckung leiden, wenn Busse und andere Verkehrsteilnehmer über die Gitter rollen, ist unbestritten.

 

Umstritten ist allerdings die Massnahme, mit Granitblöcken nun die Abdeckung des Baches abzudecken, damit der ratternde Lärm ausbleibt. Denn auf die Abdeckung weichen die Fahrzeuge nur aus, weil das Platzangebot für die Verkehrsteilnehmenden wegen der Parkplätze in diesem Bereich zu knapp ist.

 

Statt nun das „Pferd am Schwanz aufzuzäumen“ und die lärmende Abdeckung abzudecken, könnte man die Verkehrsfläche durch die Aufhebung oder Verlegung der Parkplätze in diesem Bereich so vergrössern, dass die Granitblöcke obsolet werden.

 

Der Gemeinderat wird aufgefordert, die Aufhebung oder Verlegung der Parkplätze, welche zum Ausweichverkehr auf den Gitterrost führen, zu veranlassen, so dass der Verkehr an den neuralgischen Punkten auch ohne Ausweichen auf die Stadtbachabdeckung zirkulieren kann.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ohne die dringliche Behandlung bestünde die Möglichkeit, dass die Steinquader bei Beratung der Motion bereits angeschafft und sogar aufgestellt sind.

 

Bern, 09. Juni 2011

 

Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)

 

Jugendmotion Linder wirklich erfüllen – Legale Graffitiwand am Loryplatz

 

In der Antwort auf die Jugendmotion Basil Linder „Legale Graffitiwände in der Stadt Bern" legt der Gemeinderat vor allem dar, warum er die Motion nicht erfüllen kann (oder will).

 

Nebst dem Kostenargument wird das politische Ersuchen der Jugendlichen mit einem Widerspruch zu "CasaBlanca" begründet. Dass das legale Sprayen den „Druck" von andern Wänden wegnehmen würde, wird in der Antwort mit keinem Wort erwähnt.

 

Zudem scheint das „Konzept", das der Gemeinderat präsentiert, kaum mit den Bedürfnissen der künftigen Nutzer/innen übereinzustimmen.

 

Schon in der Motion selber werden grosse Wände gefordert, damit bestehende Graffitis nicht sofort wieder übersprayt werden und damit sie auch gesehen werden können.

 

Zudem ist das Sprayen – nebst einer Ausdrucksform einer Jugendkultur – auch ein gewaltfreier „Kampf" zwischen Graffitikünstler/innen. Um diesen friedlichen Fight künstlerisch ausleben zu können, sollten die Werke gegenseitig begutachtet werden können, damit sie später künstlerisch in einem neuen Werk übertroffen werden können.

 

Der Gemeinderat gibt sich im Bericht zur Jugendmotion Mühe zu erklären, warum die vorgeschlagenen Orte nicht in Frage kämen. Die vorgeschlagenen mobilen Holzwände können einen gewissen Grundbedarf sicher decken und an einigen Orten zur künstlerischen Betätigung einladen. Aber Graffitis brauchen Platz – und der steht mit der vorgeschlagenen Lösung kaum zur Verfügung.

 

Allerdings gäbe es eine Wand in Bern, die eine Verschönerung dringend nötig hätte und wo jeder Farbfleck schon einer solchen gleichkäme. Es ist die lange und hohe Mauer entlang der Effingerstrasse vom Frauenspital über den Loryplatz bis zur Friedbühlstrasse.

 

Eine Graffitiwand würde auch das triste Bild, das der Loryplatz nach wie vor abgibt, aufwerten.

 

Der Gemeinderat wird ersucht zu prüfen, wie die erwähnte Wand am Loryplatz im Sinne der Jugendmotion Linder als legale Graffitiwand – gemäss der vorgeschlagenen Idee im Bericht zu derselben – in Zusammenarbeit mit TOJ und zukünftigen Benützer/innen genutzt werden könnte.

 

Bern, 26. Mai 2011

 

Postulat Manuel C. Widmer (GFL), Su Elsener (GFL)

 

Neue Energien für Bern: Ein „Füssgänger/innen“-Versuchs-Kraftwerk für Bern! Fußgängerzonen können zu echten Quellen sauberer Energie werden.

 

Fußgänger können die Energie für die von ihnen benötigte Straßenbeleuchtung selbst liefern. Dies zeigt eine neue Anlage im französischen Toulouse: Sie besteht aus in den Boden eingelassenen Plexiglasplatten, die durch das Gewicht eines Passanten nach unten gedrückt werden und dabei Strom erzeugen.

Bis zu 50 Watt Energieleistung könne ein Fußgänger so liefern und genug, um Straßenlampen zum Leuchten zu bringen, sagte der stellvertretende Toulouser Bürgermeister Marciel.

 

Im Herbst 2010 hat die Stadt Bern mit überwältigendem Mehr den Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen. Um den Energiebedarf auch in Zukunft zu decken, sind – neben Spar- und Effizienzbemühungen - auch neue Ideen zur Energiegewinnung gefragt.

 

Funktioniert die Energiegewinnung aus dem Tritt von Fussgänger/innen, so hat Bern ein grosses Energiepotential. Schon alleine die täglichen Pendler/innen auf dem Bahnhofplatz (150’000 / Tag) könnten – rechnerisch – gegen die Hälfte des Bedarfs der Fussgänger/innen- und Baldachinbeleuchtung durch die Trittenergie (ca. 1000'000 kWH/Jahr) decken.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen:

 

1)     Im Perimeter Bahnhof wird – in Kooperation mit ewb - eine Versuchsanlage für die Gewinnung von Tritt-Energie durch Fussgänger/innen erstellt.
Sie soll so dimensioniert werden, dass sie einen möglichst grossen Teil des Stroms für die Beleuchtung der Fussgänger/innen- und Baldachinbeleuchtung daselbst produziert.
Die produzierte Energie soll auf einer Anzeigetafel publikumswirksam ersichtlich sein.

2)     Ist der Versuchsbetrieb erfolgreich, soll geprüft werden, wo in der Stadt solche Anlagen zur Gewinnung von sauberer Energie erstellt werden könnten.   

 

Bern, 28.04.2011

 

Kleine Anfrage M. C.Widmer (GFL)

 

Neue Tramlinie 6:Durchdringendes Kurvenkreischen, Lärmemissionen und weitere Probleme mit dem „Blauen Bähnli".Wann bekommen die BewohnerInnen im Mattenhof/Fischermätteli die bisherige Lebensqualität zurück?

 

 

Mit der Umstellung auf den neuen Fahrplan am 12. Dezember wurde der Stadt Bern eine neue Ära im öffentlichen Verkehr versprochen – und mit den beiden Tram-Bern-West-Linien 7 und 8 sicher auch gehalten. Die neue Linie 6 (Worb Dorf – Fischermätteli) entwickelte sich aber blitzschnell zum Albtraum – auf jeden Fall für die AnwohnerInnen der Quartiere am Ast ab der Effingerstrasse bis ins Fischermätteli. Für die BewohnerInnen des Mattenhof-Quartiers entlang der Linie 6 stellt die Umstellung auf die neue Linie 6 einen Rückschritt in Sachen öV – aber auch in Sachen Lebensqualität – dar. Schön früher war klar, dass die neuen Tramlinien vom Loryplatz zum KV durchfahren und damit das Ein- und Umsteigen in der Brunnmatt wegfällt. Mit der Umstellung auf die neuen Linienführungen am 12. Dezember ging für die Quartiere Mattenhof/Pestalozzi/Fischermätteli auch eine massive Ausdünnung des Fahrplans einher. Die „schöne neue Tramwelt" bringt auf der Linie 6 eine Reduktion um bis zu 48 Kurse pro Tag. Einher mit dem Verlust von öV-Anbindungen geht zusätzlich ein massiver Verlust von Lebensqualität von QuartierbewohnerInnen. Die Klagen wegen Lärmbelästigungen durch die „Blauen Bähnli" sind häufig und heftig. Viele AnwohnerInnen klagen über das andauernde quietschende Kurvenkreischen von Morgens um fünf Uhr bis nach Mitternacht, welches offensichtlich selbst durch Lärm dämmende Fenster dringt. Und wer nicht durch quietschende Räder wach gehalten wird, der lauscht in den oberen Stöcken der Häuser den durchdringenden Geräuschen, welche die ehemaligen Worb-Kompositionen auf den Dächern tragen. Hinzu kommt eine massive Komfort-Einbusse für alte Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Es wurde zwar mit der Sänfte ein Niederflureinstieg geschaffen, der aber nicht genug Sitzgelegenheiten für ältere Menschen und/oder Platz für Kinderwagen bietet. Die Treppen von der Sänfte ins „Bähnli“ sind ein grosses Hindernis. Dem Fass den Boden schlägt BERNMOBIL aus, welche den reklamierenden AnwohnerInnen eröffnet, das Problem sei schon vor dem Start der Linie 6 bekannt gewesen – aber nicht zu ändern. Als AnwohnerIn an der neuen Linie 6 müsse man jetzt halt noch 12 Jahre (so die Lebensdauer der Worb-Bähnli) aushalten – Abhilfe könne im Moment nicht geboten werden, da der Lieferant Qualitätsprobleme habe...

 

Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.    BERNMOBIL gibt sich punkto „Kurvenkreischen" und Lärm der Blauen Bähnli hilflos und verweist auf Lieferanten und den Kanton. Was gedenkt der Gemeinderat zu tun, um den betroffenen BernerInnen so schnell wie möglich die Lebensqualität, die sie bis zum 11.12.10 genossen haben, wieder zu geben?

 

2.    Wie ist es möglich, dass trotz dem bekannten Problem des Kurvenkreischens, welches „sowohl für Anwohner als auch für die Fahrgäste – aber auch für das eigene Fahrpersonal – sehr unangenehm sind", (Zitat Infocenter BERNMOBIL) der ordentliche Betrieb aufgenommen wurde? Hatte man einfach gehofft, dass die Proteste ausbleiben? Nahm man die Abnahme der Lebensqualität der Betroffenen und Attraktivität der Quartiere in Kauf; um die andern Projekte nicht zu gefährden?

 

3.    Wird, was die neuen Tramlinien angeht, ein Qualitätssicherungsverfahren durchgeführt und wenn ja, wann und wie? Werden die jetzt von Ausdünnung des Fahrplans gekoppelt mit dem neuen Lärm betroffenen BernerInnen einbezogen oder wer vertritt ihre Interessen und wie?

 

4.    Ist der Gemeinderat bereit, sich bei BERNMOBIL dahingehend einzusetzen, dass so weit wie immer möglich andere Fahrzeuge (Combino) als die „Blauen Bähnli“ auf der Linie 6 eingesetzt werden (v.a. zu Schlaf- und Randzeiten), da deren Lärmemissionen um ein vielfaches kleiner ist? Ist der Gemeinderat bereit, alles zu unternehmen, damit die „Problem-Bähnchen" so schnell wie möglich ersetzt werden?

 

Bern, 13. Januar 2011

 

Dringliche Interfraktionelle Motion GB/JA!, GFL/EVP (Aline Trede, GB/Manuel C. Widmer, GFL):

 

Sofortmassnahmen zum Ersatz der quietschenden „Blauen Bähnli" 

 

Parallel zur Einführung von Tram Bern West wurde im Dezember auch die RBS-Linie G („Blaues Bähnli") mit der Tramlinie 5 ins Fischermätteli verknüpft. Diese neue Durchmesserlinie von Worb ins Fischermätteli ist in der Vernehmlassung zum regionalen Tramkonzept 2003 auf breite Unterstützung gestossen und wurde in den Abstimmungen zum Tram Bern West bestätigt.

 

Durch die Anbindung an den Bahnhof Bern erhöht die neue Linie 6 auf der einen Seite die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs aus dem Raum Worb, Gümligen, Muri und trägt damit zu einem umweltfreundlicheren Mobilitätsverhalten bei. Auf der anderen Seite wurde die Verknüpfung mit der RBS-Linie G als Möglichkeit erkannt, die gefährdete Tramverbindung ins Fischermätteli zu erhalten. Die damit verbundene Ausdünnung des Fahrplantaktes auf 10 Minuten und die Mehrbelastung in der Innenstadt (12 zusätzliche Kurse pro Stunde in beide Richtungen) wurden vom Quartier und von den Parteien als Preis für die neue Linie akzeptiert.

 

Die Farbe der „Bähnlis“ war eine grosse öffentliche Diskussion und blau könne sie weiterhin bleiben. Nicht diskutiert wurde 2003 anscheinend die Fahrzeugqualität. Es war nie von alten, quietschenden und ratternden Trams die Rede. Seit dem Fahrplanwechsel ist nun aber der ganzen Stadt Bern klar geworden, dass die „Blauen Bähnli" vor allem in den Kurvenbereichen eine grosse Lärmbelastung sind.

 

Durch den Lärm sind selbstverständlich auch die Gebiete betroffen, die seit langem durch die Linie G erschlossen wurden. In der Innenstadt von Bern und in den Wohnquartieren des Stadtteils 3 fahren die „Blauen Bähnli" nun aber im 10-Minutentakt in nächster Distanz an tausenden von FussgängerInnen und EinwohnerInnen vorbei. Dies führt zu einer nicht akzeptierbaren Einschränkung der Lebensqualität in der Stadt Bern. Es wird im Sommer nicht mehr lustig sein, entlang der Linie 6 mit offenem Fenster zu leben, zu arbeiten oder in einem Strassencafé zu sitzen. Und das Schlafen ist jetzt schon für viele Anwohnende ab Fahrplanstart am Morgen schwierig geworden.

 

Die Stadt Bern und die Betroffenen können nicht bis 2020 warten, bis der Kanton die „Blauen Bähnli" durch moderne, leise Trams mit durchgehendem Niederflureinstieg ersetzen will.

 

1.    Der Gemeinderat soll deshalb zusammen mit BERNMOBIL folgende Notmassnahmen umsetzen: Auf der Linie 6 dürfen in den empfindlichen Nacht- und Morgenstunden (22-08Uhr) und am Wochenende nur noch die leiseren Combinotrams eingesetzt werden. Sämtliche verfügbaren Reservetrams sind für den Ersatz der „Blauen Bähnli" zur Verfügung zu stellen.

 

2.    Der Gemeinderat soll dem Kanton den Antrag stellen, so rasch als möglich Ersatztrams für die „Blauen Bähnli" zu beschaffen.

 

Begründung zur Dringlichkeit:

 

Es müssen noch vor der warmen Jahreszeit realistische Massnahmen ergriffen werden, um die Bevölkerung der Stadt Bern vor den Lärmbelastungen des „Blauen Bähnli" zu schützen.

 

Bern, 13. Januar 2011

 

Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer)

 

Mit Lärm und Gestank gegen Herbstlaub? Laubbläser, nein danke!

 

Bunt sind schon die Wälder, gelb die Stoppelfelder und der Herbst beginnt – mit dem lauten Geheule von Laubbläsern.

 

Ob Schulgelände, öffentlicher Park oder privater Garten: Jetzt blasen sie wieder die Blätter weg. Mit stundenlangen Lärmkaskaden wandeln die „Laub-Jäger“ durch die Stadt und blasen gefallene Blätter durch die dank dem, Laubbläser abgasgeschwängerte Luft.

 

In der Maschinenlärmverordnung des Bundes sind zwar Dezibelhöchstwerte für Rasenmäher (96 bis 105) festgelegt, für Laubbläser, die zum Teil einen Lärmpegel von bis zu 115 Dezibel verursachen, jedoch nicht. 115 Dezibel ist knapp unter der Schmerzgrenze für das menschliche Gehör.

 

Unnötig und schädlich ist der Einsatz von Laubbläsern nicht nur in Privatgärten. Um das Laub auf den Wegen und dem Sitzplatz zu entfernen, reichen Besen und Rechen. In Beeten und unter Gebüschen sollte das Laub liegen bleiben, denn es hat eine ökologische Funktion: Die Blätterdecke ist der Lebensraum von Kleintieren, die für den natürlichen Stoffkreislauf wichtig sind. Zudem schützt das Laub den Boden vor dem Austrocknen und vor extremen Temperaturen.

 

Die Stadt Bern soll und darf als Klima- und Umweltbewusste Stadt eine Vorbildfunktion übernehmen und sollte versuchen, den Gebrauch dieser unnötigen Geräte soweit als möglich einzuschränken.

 

Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, folgende Massnahmen zu prüfen:

 

1) Die Stadt verzichtet wo immer möglich aus den Einsatz und  Gebrauch von Laubbläsern/Laubsaugern.

2) Dieser Verzicht soll auch für Betriebe gelten, an denen die Stadt beteiligt ist oder die von der Stadt Subventionen beziehen. [1]

3) Wo auf den Einsatz nicht verzichtet werden kann und Rechen und Schaufel nicht ausreichen, sollen Elektrogeräte zum Einsatz kommen.

4) Es ist zu prüfen, ob der Einsatz von Laubbläsern auch für Private eingeschränkt werden kann (zB. über den Lärmpegel)

 

 

Bern, 21.10.10



[1] zB. Schulgelände (StaBe), Gelände um Quartierzentren (vbg), …

 

Motion Manuel C. Widmer (GFL), Claude Grosjean (GLP), Martin Schneider (BDP), Simon Glauser (SVP)

 

Hauptstadtwürdiges Konzept für das Berner Nachtleben

 

Der Gemeinderat der Stadt Bern wird aufgefordert, ein tragfähiges Konzept für das Berner Nachtleben zu entwickeln. Der Gemeinderat wird gleichzeitig aufgefordert, die Gesetze und Reglemente dahingehend anzupassen, dass in gewissen Bereichen für das Nachtleben benannt werden, in welchem der Betrieb von Bars, Clubs und Diskotheken usw. ermöglicht wird.

 

Es soll dies unter Einbezug aller beteiligten Akteure (im Minimum wären das die Verwaltung, Betreiber/innen von Nachtlokalen, KaPo, Gewerbepolizei, Leiste und Anwohnervereinigungen, Politische Parteien, Regierungstatthalteramt, …) geschehen.

 

Im Minimum sind folgend Ziele anzustreben:

  • Die Stadt Bern übernimmt den Lead in der Gestaltung und Definition seines Nachtlebens, welches nicht nur kulturell, sondern auch touristisch und wirtschaftlich für die Hauptstadtregion Bedeutung hat. 
  • Das Konzept soll die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis aller Beteiligten fördern. Es soll Rechts- und Planungssicherheit für Anwohner und Betreiber schaffen.   
  • Es ist klar festzuhalten, wo auf dem Gemeindegebiet der Stadt Bern das Nachtleben stattfinden darf und soll (und sogar gefördert wird) und wo dieses grösseren oder kleineren Einschränkungen unterworfen ist.
  • Es sind Schnittstellen für eine enge Zusammenarbeit der benannten Akteure zu benennen und wo nötig solche zu schaffen.
  • Es ist mit den involvierten, nicht städtischen Amtstellen auszuhandeln, wie das Konzept auch in ihrem Einflussbereich umgesetzt werden kann.
  • Die Klubs sollen zur Zusammenarbeit – vor allem in den Bereichen Sicherheit und Ordnung – angehalten werden.
  • Es sind überprüfbare Handlungs- und Qualitätsziele für das Nachtleben zu formulieren. Für eine Kontrolle der Wirksamkeit der vereinbarten Massnahmen sollen in Zukunft Anzeigen und Klagen im Zusammenhang mit dem Nachtleben statistisch ausgewertet werden. 
  • Es ist im Sinne einer Nacht-Kulturförderung eine Aufstockung der zuständigen Kontrollorgane der Stadt und der Polizei zu prüfen. Damit sollen die Einhaltung von Vorschriften, die Förderung der Qualität und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Berner Nachtleben gefördert werden.
  • Klubs, welche die Zusammenarbeit und damit das Gedeihen eines Berner Nachtlebens behindern oder verweigern, welche immer wieder für Einsätze von Sicherheitsorganen verantwortlich zeigen, welche nicht über eine Sicherheits- und Sauberkeitskontrolle verfügen, sind Restriktionen in der Betriebs-, bzw. Überzeit-Bewilligung aufzuerlegen.

 

Begründung: Das Berner Nachtleben hat sich in den letzten 10 Jahren vom Mauerblümchendasein zu einem einer Hauptstadt würdigen, innovativen und zum Teil überregional oder sogar national beachteten Kulturfaktor gewandelt. Es herrschen aber grosse Unsicherheiten bei Betreiber/innen, Anwohner/innen und den Konsument/innen. Zumindest Aussenstehende werden den Eindruck nicht los, dass mehr das Regierungsstatthalteramt als die Stadt Bern selbst das Geschick des Berner Nachtlebens bestimmt. Es würde das Zusammen aller deutlich vereinfachen und fördern, wenn klare Spielregeln festgelegt werden. Gemäss dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ soll das Nachtleben dahin geführt werden, dass es als positiver Teil des Berner Kulturlebens wahrgenommen wird. Die Selbst-, und Mitverantwortung aller Akteure soll ebenso gefördert werden.

 

Bern, 01.07.10

 

 

Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer)

 

 

Die Stadtverwaltung als Vorbild:

Die „Mobilitätsflotte“ der Stadt auf alternative angetriebene Fahrzeuge umstellen. 

 

Die Stadt Bern verfügt über einen beachtlichen Fuhrpark. Sie verfügte per Ende 2009 über 492 Fahrzeugen (sämtliche Kategorien eingeschlossen: Personenwagen, Motorräder, Kleinbus, Lieferwagen, Lastwagen/Sattelschlepper, Motorwagen, Motorkarren, Traktoren). Von diesen 492 Fahrzeugen waren 147 Benziner.

In vielen Bereichen sind heute Modelle mit alternativen zum reinen Benzin- oder Dieselantrieb auf dem Markt oder in einer Testphase (Hybridantriebe, Antriebe mit alternativen Treibstoffen). Diesen soll eine Chance gegeben werden, sich als tauglich zu beweisen und damit einen Beitrag zur Reduktion von Luft- und andern Schadstoffen beizutragen. 

Die Stadt hat eine Vorbildfunktion. Bewegt sich die Verwaltung selbst mit Fahrzeugen, welche mit alternativen, umweltschonenden Kraftstoffen betrieben sind, so erbringt sie tagtäglich den Tatbeweis, dass diese Fahrzeuge alltagstauglich – und damit auch für den Berner / die Bernerin geeignet – sind.

Zudem kann die Stadt damit einen aktiven Beitrag zur Reduktion der Luftverschmutzung und damit zur Lebensqualität auf dem Gemeindegebiet leisten.

Die Stadt Bern kann so auch die Innovation & Investition auf dem Gebiete der alternativen Fahrzeugantriebe fördern. Stellen ganze Kommunen ihre Flotten um, so kann dies einen positiven Anschub bewirken. 

 

• Der Gemeinderat wird ersuch zu prüfen, beim Ersatz von Fahrzeugen (Autos, Motorräder, Motorfahrräder), da wo ein entsprechendes Angebot besteht, künftig nur noch solche mit alternativen Antrieben anzuschaffen.

• Es sollen, bei mehreren Möglichkeiten, jeweils die Antriebe bevorzugt werden, welche einen höheren Anteil an erneuerbaren Energieformen verwenden.

Strom, der zum Antrieb von solchen Fahrzeugen benötigt wird, soll aus erneuerbaren Energien gewonnen sein.

• Antriebe, die Kraftstoffe benötigen, die die Lebensmittelproduktion konkurrieren sollen nicht angeschafft werden.

• Gleichzeitig soll geprüft werden, ob Betriebe und Organisationen mit Leistungsvereinbarungen oder Leistungsverträgen mit der Stadt oder an welchen die Stadt mit einer Mehrheit beteiligt ist, sind, angewiesen werden können, bei der Anschaffung von Fahrzeugen dieselben Richtlinien einzuhalten. 

 

 

Bern, 01.07.10

 

POSTULAT MANUEL C. WIDMER, GFL/EVP

 

ANREIZE SCHAFFEN FÜR UMWELTFREUNDLICHE(RE) TAXIS

 

Taxis stellen einen nicht zu vernachlässigenden Teil des öffentlichen Verkehrs der Stadt Bern dar. Anders als bei Tram (Strom) und Bus (Gas) gibt es aber bei den Taxis kaum Bestrebungen, den Verbrauch von fossilen Treibstoffen zu begrenzen und Anreize zu schaffen, auf ein Taxi mit umweltfreundliche(re)m Antrieb umzusteigen.

 

Im Sinne der Förderung von Automobilen mit alternativen Antriebssystemen, nachhaltigen Energien und Verkehrssystemen wird der Gemeinderat gebeten, zu prüfen, wie Taxis in der Stadt Bern, welche mit umweltfreundlichen Antriebssystemen fahren, privilegiert werden könnten. Es könnte dies zum Beispiel punkto Standort, Fahrgastaufnahme, finanzielle Anreize, Qualitätssiegel, privilegierte Erreichbarkeit u.ä. geschehen.

 

Ziele sollen dabei sein,

 

a) Anreize für Taxihalter zu schaffen, ihre Fahrzeuge auf umweltfreundliche(re)

Antriebe umzurüsten oder neue, umweltschonende Fahrzeuge anzuschaffen.

 

b) Anreize für Fahrgäste zu schaffen, sich in der Fülle der Taxis ein ökologischeres zu wählen und/oder zu wissen, wie und wo man solche findet.

 

c) Bern längerfristig als „Stadt mit dem grünen Taxiwesen“ zu etablieren.

 

 

Bern, 08.04.2010

 

Interfraktionelle Motion SP/JUSO und GFL/EVP (Ruedi Keller, SP/Manuel C. Widmer, GFL)

 

Loryplatz beleben!

 

Nach der Neugestaltung des Loryplatzes im Rahmen der Bautätigkeit zum Tram Bern-West hat der Platz viel an Attraktivität speziell im Bereich des öffentlichen Verkehrs gewonnen. Eine grosse Fläche konnte vom motorisierten Individualverkehr befreit und anderweitig nutzbar gemacht werden. Leider ist dadurch der Platz als Gesamtheit nicht attraktiver geworden: Einerseits wegen der Schliessung der Migros-Filiale, andererseits durch eine mangelnde Gestaltung hat der Platz seine Subzentrumsfunktion für das Quartier verloren, er ist fast nur noch Umsteigeort für die Mitarbeitenden des Insel-Spitals und anderer Arbeitgeber. Das andere Subzentrum (Mattenhof Ost) soll zwar durch die Entwicklung des Loryplatzes nicht konkurrenziert werden, es kann ihn aber auch nicht ersetzen.

 

Dies ist aus unserer Sicht eine vertane Chance für die Stadt und das Quartier. Die neu gewonnen Flächen werden kaum genutzt. Daher sollten jetzt in Zusammenarbeit mit der Quartier-Bevölkerung, den Gewerbetreibenden, dem Holligen-Fischermätteli-Leist sowie der Quartier-Mitwirkung (QM3) und der Quartierarbeit im Stadtteil 3 zusätzliche gestalterische Massnahmen erfolgen. Gleichzeitig ist Einfluss auf die Migros zu nehmen, damit das seit längerem leer stehende Gebäude endlich wieder einer sinnvollen kommerziellen Nutzung zugeführt werden kann.

 

Bereits hat eine Gruppe des Holligen-Fischermätteli-Leists Vorschläge erarbeitet: Homepage, gemeinsame Marketingmassnahmen, News-Ecke, Wochenmarkt, Kiosk/Sommerbeiz (Lightbox). Eine IG Loryplatz steht vor der Gründung. Neben dem Sportplatz („San-Siro-Baracken“) besteht eine Planung für ein polyvalentes Quartierzentrum (Gemeinwesenarbeit, Sport, Freizeit). Sinnvollerweise müsste auch eine direktere Fussverbindung zum Insel-Areal (Treppe) geprüft werden.

 

Der Gemeinderat wird aufgefordert, folgende Massnahmen einzuleiten:

 

1.    Die Gesamt-Gestaltung des Platzes als Quartier-Subzentrum soll in Zusammenarbeit zwischen den Stellen der Stadt, BernMobil sowie der Quartier-Bevölkerung, den Gewerbetreibenden, dem Holligen-Fischermätteli-Leist sowie der Quartier-Mitwirkung QM3 und der Quartierarbeit im Stadtteil 3 vorangetrieben werden. Dabei sollen auch die Bedürfnisse der Umsteigenden gut berücksichtigt werden.

 

2.    Die notwendigen Kredite für eine Gesamtplanung und Gestaltung sollen bereitgestellt werden.

 

3.    Es sollte eine sinnvolle Etappierung des Vorgehens erfolgen, damit die ersten Massnahmen bereits im Sommer 2010 umgesetzt werden können.

 

4.    Der Gemeinderat setzt sich bei der Migros Genossenschaft dafür ein, dass das ehemalige Ladenlokal schnellst möglich wieder einer kommerziellen Nutzung (Quartiereinkaufen) zugeführt werden kann.

 

5.    Das Wirtschaftsamt erarbeitet zusammen mit den Gewerbebetrieben ein sinnvolles Nutzungskonzept des Platzes.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Seit die Migros-Filiale vor beinahe einem Jahr geschlossen wurde, droht der Loryplatz seine Subzentrumsfunktion zu verlieren. Die Neugestaltung im Rahmen von Tram BernWest sollte möglichst schnell ergänzt werden, damit zur Eröffnung der Platz seinen Stellenwert zeigen kann.

 

Bern, 4. Februar 2010

 

Interpellation Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)

 

Grippewellen und familienexterne Kinderbetreuung (in Tagesschulen)

 

Die Schweinegrippe und ihr Verlauf an Schulen hat ein Problem aufgezeigt: In vielen Familien, in denen beide Elternteile arbeiten müssen, oder bei Alleinerziehenden werden infizierte, kränkelige oder offensichtlich kranke Kinder in die Kita oder Tagesschule geschickt, damit die Elternteile der Arbeit nachgehen können.

 

Das führt logischerweise zu mehr Ansteckungen in diesen Institutionen, auch beim Personal.

 

Ich bitte den Gemeinderat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten:

 

1.  Was wird/wurde den Eltern von Kindern in KITAS/Tageschulen für Verhaltensregeln bei Krankheit/Krankheitsverdacht nahe gelegt?

 

2.  Wie können/sollen die Institutionen verhindern, dass sie als „Hort für kranke Kinder“ gebraucht werden?

 

3.  Können/dürfen Kitas/Tagesschulen Kinder bei Verdacht auf ansteckende Krankheiten abweisen – auch wenn das die Eltern vor ein Betreuungsproblem stellt – und wenn nein, was empfiehlt der Gemeinderat in diesem Falle den betroffenen Institutionen für ein Vorgehen? Und was wird den betroffenen Eltern empfohlen?

 

4.  Kann der Gemeinderat für künftige (pandemisch verlaufende) Krankheitsbilder Empfehlungen und Strategien für KITAS/Tagesschulen im Umgang mit dieser Problematik formulieren?

 

 

Bern, 19. November 2009

 

Interfraktionellen Postulat GFL/EVP, SP/JUSO (Manuel C. Widmer, GFL/Stefan Jordi, SP)

 

Mehr Transparenz und Gewissheit für Fussgänger/innen und Velofahrende: Gemeinsam genutzte Flächen offensichtlich kennzeichnen

 

In der Stadt Bern gibt es mehrere Flächen, welche von Velofahrenden und Fussgänger/innen gemeinsam genutzt werden – oft, ohne dass sich die beiden Parteien das bewusst wären. Ein Beispiel ist die Tramhaltestelle Beaumont stadtauswärts, wo kürzlich eine Velofahrerin sogar tätlich angegriffen wurde, ein anderes der Durchgang vom Schmiedenplatz zum Kornhausplatz. Gerade auch beim jetzt in der Realisierung befindlichen Projekt Tram Bern West stellt sich die Frage, wie und ob Kaphaltestellen umfahren werden können.

 

Bei Situationen mit gemeinsam genutzter Verkehrsfläche kommt es immer wieder zu Missver-ständnissen. Einerseits ärgern sich die Velofahrenden (welche häufig besser über die gemeinsame Nutzung dieser Flächen informiert sind) über die unachtsamen Füssgänger/innen auf ihrer Verkehrsfläche. Umgekehrt wundern und ärgern sich Fussgänger/innen über Fahrradfahrende, die „auf dem Trottoir“ fahren oder sie (vermeintlich) in ihrem „Territorium“ be-drängen.

Viele dieser Missverständnisse rühren daher, dass die Bekanntmachung dieser gemeinsam genutzten Zonen vor Ort für die durchschnittlichen Benutzenden fehlt. Wer als Fussgänger/in nicht weiss, dass Velos an der Tramhaltestelle auch auf dem Trottoir fahren, ärgert sich ver-ständlicherweise, wenn man beim Einsteigen ins Tram von Velos umkurvt wird.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen:

 

Grundsätzlich sind die Verkehrsflächen für den Fuss- und Veloverkehr zu trennen. Wo dies nicht möglich ist (bspw. wegen beschränkten Platzverhältnissen), soll eine Praxis verfolgt werden, die die Nutzung gewisser Verkehrsflächen für Fussgänger/innen und Velofahrende gemeinsam ermöglicht. Dabei gilt es abzuklären, welcher rechtliche Spielraum besteht und welche baulichen und/oder signalisationstechnischen Massnahmen zur Umsetzung gelangen sollen. Aktuell gemeinsam genutzte Flächen sollen durch bauliche und/oder signalisationstechnische Massnahmen besser gekennzeichnet werden.

 

Durchführen einer Informations- und Kommunikationskampagne, die darauf abzielt, dass Fussgänger/innen und Velofahrende gemeinsam genutzte Verkehrsflächen bewusster er-kennen und Rücksicht aufeinander nehmen.

 

Bern, 19. November 2009

 

Dringliche Interpellation Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, Conradin Conzetti)


Verfahren betr. Amtsgeheimnisverletzung wegen öffentlichem Interesse eingestellt: Wird die Kommissionsarbeit in Zukunft öffentlich?

 

Das Untersuchungsrichteramt hat das Verfahren gegen eine Berner Zeitung wegen der Veröffentlichung von Auszügen aus Protokollen der SBK eingestellt. Das Büro des Stadtrats hatte am 23. Oktober 2008, gestützt auf ein Gutachten vom 17. Oktober 2008, beschlossen, in dieser Sache

Strafanzeige gegen Unbekannt einzureichen. Nun hat das Untersuchungsrichteramt entschieden, es

überwiege das öffentliche Interesse an den publik gemachten Fakten gegenüber der Geheimhaltung von Bericht und Protokoll einer vorberatenden Kommission.

 

Für die Arbeit der vorberatenden Kommissionen im Stadtrat kann dieser Entscheid einschneidende Folgen haben. Da – wie bereits andere Untersuchungen gezeigt haben – die Informant/innen, welche die Internas oder Protokolle weitergeben, kaum zu eruieren sind, öffnet dieser Entscheid Indiskretionen Tür und Tor. Die Kommissionssitzungen drohen zu öffentlichen Probeveranstaltungen der Stadtratssitzungen zu werden, statt dass hinter verschlossenen Türen sachlich gestritten und nach tragfähigen Lösungen gesucht werden kann. Kommissionsmitglieder müssen jederzeit mit der Veröffentlichung von Protokollen oder Stimmverhältnissen rechnen und werden dementsprechend in den Kommissionen agieren. Die Lösungen müssen öffentlich sein – aber nicht der Weg dahin.

 

Aus diesem Grunde bestimmt das kantonale Informationsgesetz: „Die Sitzungen […] der Kommissionen sowie die darüber geführten Diskussionsprotokolle sind nicht öffentlich, ausser ein Gemeindeerlass oder das einsetzende Organ sehe die Öffentlichkeit vor“ (Art 11,3) Dem gemäss sieht Artikel 35 Abs. 3 des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern vor, dass die Kommissionsprotokolle „vertraulich“ sind. „Insbesondere darf aus den Protokollen nicht wörtlich zitiert und nicht bekannt gegeben werden, wie einzelne (…) Stellung genommen haben.“

 

Die GFL/EVP-Fraktion setzt sich grundsätzlich für das Öffentlichkeitsprinzip ein - aber mit den genannten, kantonal geregelten Grenzen. Auf diesem Hintergrund versteht die GFL/EVP-Fraktion nicht, warum das Büro des Stadtrats den Entscheid des Untersuchungsrichteramtes nicht anficht.

 

Die Kommissionsarbeit ist Sache des Parlaments. Betroffen sind aber auch sämtliche Gesprächspartner der Kommissionen, u.a. die Mitglieder des Gemeinderates und der Verwaltung sowie beigezogene Fachleute.

 

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen auch an den Gemeinderat:

 

1a) Wie ordnet der Gemeinderat den Entscheid des Untersuchungsrichteramtes ein?

1b) Welche Folgen sind durch die Einstellung des Verfahrens für die Arbeiten der vorberatenden- und Fachkommissionen zu erwarten?

2a) Müsste Artikel 35 des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern gestrichen oder angepasst werden, wenn das öffentliche Interesse die Vetraulichkeit, welche diese Norm postuliert, überwiegt?

2b) Welche Möglichkeiten sieht der Gemeinderat, damit auch zukünftig eine effektive Vorarbeit für die anstehenden Geschäfte geleistet werden kann?

 

Begründung der Dringlichkeit: Die Einstellung des Verfahrens wegen Amtsgeheimnisverletzung kann weitreichende Folgen für die Arbeiten der Kommissionen haben. Diese müssten schnellst möglich wissen, woran sie punkto Amtsgeheimnis sind, um ihre weitere Arbeit effektiv zu gestalten. Sollte sich die Norm in Art. 35 als obsolet erweisen, müsste schnellstens reagiert, um nicht unter falschen rechtlichen Voraussetzungen agieren zu müssen.

 

Bern, 15.10.09

 

 

Interpellation (Manuel C. Widmer GFL, Claude Grosjean GLP, Martin Schneider parteilos, Simon Glauser SVP, Henri- Charles Beuchat CVP, Bernhard Eicher JF)

 

Schluss mit Lustig?

Wie stellt sich die Stadt dazu, dass das Regierungsstatthalteramt das Nachtleben in der Hauptstadt abzuwürgen versucht?

 

Im Rahmen des Versuchs, die Baurordnung der Stadt Bern im Jahr 2000 dahingehend zu ändern, dass in der Untern Altstadt und Matte keine neuen „Tanzlokale“ entstehen, hatte der damals zuständige Gemeinderat zum Glück für das Nachtleben in der Hauptstadt Schiffbruch erlitten. Allerdings war man sich schon damals der Problematik bewusst, dass Nachtleben und Wohnen in der Stadt ein schwieriges Nebeneinader fristen.

Eine eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Federführung des heutigen Stadtpräsidenten Tschäppät suchte damals nach Lösungen, die Konflikte ohne neue Gesetze und ohne den „Rotlichtartikel“ in der BO zu entschärfen. Im Rahmen dieser Diskussionen wurde vor allem auf Dialog zwischen den Beteiligten und gegenseitige Rücksichtnahme gesetzt. Zudem würde darüber diskutiert, das Nachtleben vor allem in der oberen Altstadt anzusiedeln, während man sich (auch im Rahmen der Variantenabstimmung über die neue BO 2006) darauf einigte, dass in der Unteren Altstadt keine neuen (lärmintensiven) Lokale aufgehen sollten.

Auch um die Problematik des Ausgehlärms kümmerte sich in diesen Jahren das Initiativkomitee „für eine flexible Polizeistunde“, dem Jungpolitiker/innen aller Couleur angehörten. Diese feierten mit der Änderung des kantonalen Gastgewerbegesetzes einen Sieg – künftig sollte es den Nachtklubs möglich sein, länger als bis 03h30 offen zu halten. Wenn nicht alle Klubs ihre Besucher/innen um 03h30 gleichzeitig auf die Strasse spedierten und die Leute „tropfenweise“ die Lokale verlassen, so die Argumentation, würde der Lärm besser verteilt und nicht mehr zu einer Zeit massiert auftreten.

 

Nun stellt man seit einiger Zeit fest, dass punkto Nachtleben in Bern einiges aus dem Ruder zu laufen scheint. Das Berner Nachtleben hat sich in den letzten 10 Jahren vom Mauerblümchendasein zu einem einer Hauptstadt würdigen, innovativen und zum Teil überregional oder sogar national beachteten Kulturfaktor gewandelt.

 

Seit ein paar Monaten klagen Kulturlokale in Bern über eine viel härtere Gangart. Vor allem jene, welche nach dem neuen Gastgewerbegesetz eine generelle Überzeitbewilligung bis 05h00 beantragten, mussten erfahren, dass dieses Gesetz vor allem dazu benutzt wird, den Klubs neue Auflagen zu machen. Ursprünglich wurde die Polizeistunde flexibilisiert um die Lärmemissionen, welche beim (gleichzeitigen) Verlassen der Klubs entstehen, auf einen längeren Zeitraum zu verteilen und damit zu dezimieren. Gleichzeitig wollte man damit dem neuen Ausgehverhalten der Konsument/innen im Nachtleben Rechnung tragen und ermöglichen, dass Partys nicht zwingend auf ihrem Höhepunkt wegen der unflexiblen Polizeistunde gestoppt werden musste.

 

Im Nachgang zur Diskussion um die Revision der Bauordnung im Jahre 2000 („Rotlichtartikel“) wurden in einem runden Tisch Möglichkeiten evaluiert, Nachtleben und Wohnen in der Stadt zu einem Miteinander statt einem Gegeneinander zu führen. Da wurden unter anderem Vorschläge präsentiert, dass in Zukunft das Nachtleben in der oberen Altstadt (zwischen Zytglogge und Bahnhof) stattfinden solle. Gleichzeitig solle im Bereich untern Altstadt eine Beruhigung (durch die BO 2006) herbeigeführt werden.

 

Im Moment läuft alles anders: Klubs in der oberen Altstadt bekommen – obschon in diesem Perimeter – keine Bewilligungen. Kleine Klubs in der untern Altstadt, welche schon lange über entsprechende Bewilligungen verfügen werden vom Regierungsstatthalteramt getriezt.

 

In diesem Zusammenhang wird der Gemeinderat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

1) Hat der Gemeinderat bezüglich Nachtleben ein Konzept für die Stadt Bern? Wenn ja, wie sieht dieses aus?

 

2a) Wie stellt sich der Gemeinderat zum Umstand, dass punkto Nachleben, insbesondere was die Bewilligungen angeht, der Kanton (Regierunsgstatthalteramt) quasi das alleinige Sagen hat?

2b) Könnte eine Reglementierung, eine Revision der Bauordnung oder ein „Konzept Nachtleben Stadt Bern“ hier der Gemeinde zu mehr Autonomie verhelfen?

 

3) Die Regierungsstatthalterin sieht im Nachtleben generell eine zu grosse Gefahr, dass in der Stadt die Nachtruhe gestört werden könnte. Sie will das Nachtleben drum grundsätzlich beschränken. Sie denkt dabei daran, Klubs – wenn überhaupt – nur Bewilligungen für wenige Wochentage zu geben. Andere, arrivieret Klubs sollen gar keine Bewilligung (mehr) erhalten:

a) Wie kann – neben allen berechtigten Ansprüchen der Anwohner/innen – dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Bern eine Stadt ist und als solche Zentrum des kulturellen- und Nachtlebens ist?

b) Teilt der Gemeinderat die Ansicht der Regierungsstatthalterin dass das Berner Nachtleben ein massives Problem ist, welchem dringend Einhalt geboten werden muss?

c) Wie schätzt der Gemeinderat den Stellenwert des Nachtlebens für die Hauptstadt Bern ein?

 

4) Wie stellt sich der Gemeinderat zur Forderung des Regierungsstatthalteramtes, dass Klubs in Bern nur eine generelle Überzeitbewilligung erhalten, wenn sie ein Fumoire einbauen – auch wenn der Klub rauchfrei ist.

 

5) Ist der Gemeinderat bereit, mit den/allen betroffenen Stellen und Institutionen das Gespräch zu suchen um dem Nachtleben in der Stadt Bern – immer unter Vorbehalt der berechtigten Ansprüche der Anwohner/innen – den Stellenwert zu geben, das es verdient.

 

6) Wie viele Klagen wurden in den letzten Jahren (nach Jahren aufgeteilt) wegen Lärmbelästigung durch Besucher/innen von Nachtlokalen eingereicht? Wie viele davon führten zu einer Verurteilung? 

 

7) Ist es nicht normal, dass in einer lebendigen, kulturell aktiven, auch für Junge attraktiven und als Zentrum einer ganzen Region funktionierenden Hauptstadt etwas lauter ist als das man auf einem Landsitz erwarten dürfte?

 

Bern, 17. September 2009

 

Postulat Fraktion GFL/EVP (Manuel C. Widmer, GFL)                                          

  

«Ozon-Ticket» für Bern-Mobil

 

Als Bewohner/in der Stadt Bern macht man immer wieder die Erfahrung, dass auch bei mehrfacher Überschreitungen von Luftschadstoffgrenzwerten ausser der Feststellung, dass dies so ist, nicht viel Konkretes passiert. Die Bernerinnen husten, der MiV rollt weiter und alte Leute und Kinder sollten (bei 30°!)  am besten drinnen bleiben um keine (bleibenden) Schäden zu riskieren.

 

In der Antwort auf das Postulat Fraktion SP/JUSO (Christian Michel, JUSO): Konkrete Massnahmen bei starker Luftverschmutzung (04.000121) hat der Gemeinderat vor bald 5 Jahren im Prüfungsbericht dargelegt, wir er der jährlichen mehrfachen Grenzwertüberschreitungen Herr zu werden gedenkt. Ein paar Massnahmen davon sind umgesetzt (Gasbusse), einige waren ein Reinfall (Bäre-Abi gegen Führereausweis). Jetzt sind wirklich konkrete Massnahmen gefragt – denn die Überschreitungen sind nicht weniger geworden!

 

Die Stadt Strassbourg im Elsass macht eine Möglichkeit vor, wie jede/r etwas gegen zu hohe Schadstoffbelastungen tun kann. An Tagen mit zu hoher Ozonkonzentration kann mit einem einfachen Ticket das ganze Netz der CTS (BernMobil von Strassburg) benutzt werden. Die P+R-Anlagen können ebenfalls zu diesem Tarif genutzt werden und ermöglichen die Hin- und Rückfahrt auf dem Tram-Netz.  In Bern könnten die Info-Tafeln, die mittlerweile an den meisten Haltestellen stehen zur Info der (potentiellen) Fahrgäste genutzt werden. 

 

Der Gemeinderat wird eingeladen zu prüfen, mit BernMobil und den andern Libero-Partnern Verhandlungen aufzunehmen, um eine solche Massnahme für die Stadt Bern (Liberozonen 10/11) umzusetzen. Gleichzeitig sollen die Partner ermuntert werden, eine solche Massnahme für das ganze Libero-Netz zu prüfen. Auch die „freie Fahrt“ an Tagen mit zu hoher Schadstoffbelastung ist zu prüfen.

 

Bern, 20. August 2009

 

Links

Manuel C. Widmer
im
Stadtrat
https://tinyurl.com/mcwidmerstadtratrat

auf Smartvote
https://tinyurl.com/SmartvoteBE2022

im Internet
www.mcw.li/stadtrat

als DJ «plattenleger mcw»
www.mcw.li/plattenleger

Grüne Freie Liste GFL
www.gfl-bern.ch 

Grüne Bern
https://www.gruenebern.ch/
Alec von Graffenried
www.avg.ch

Stadt Bern

www.bern.ch 

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